Es ist 7 Meter hoch und nachts beleuchtet: ein Holzkreuz, das im Garten einer Frau aus Düsseldorf steht, muss nach einem Gerichtsurteil entfernt werden.
Eine Frau aus Düsseldorf muss ein sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Dazu gehört auch das Betonfundament. Das urteilte das Amtsgericht Düsseldorf an diesem Montag. Zur Begründung sagte das Gericht, dass das Kreuz wegen seiner Größe und Beleuchtungsintensität "nicht zur üblichen Gartengestaltung" gehöre, obwohl die Frau das Sondernutzungsrecht am Garten genieße.
Geklagt hatte die Nachbarin, die beiden bewohnen zusammen ihre jeweiligen Wohnungen in demselben Haus. Das Kreuz sei nachts zudem mit einer Lichterkette erhellt worden, die Klägerin hatte Einschlafprobleme geltend gemacht. Ihr Anwalt argumentierte zudem, dass die Grenze des Vertretbaren bezüglich der Religionsfreiheit überschritten worden sei.
Das Gericht sah das ähnlich und befand das christliche Symbol als nachteilig für ein geordnetes Zusammenleben. Zudem stelle es eine "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung", die nicht zu dulden sei. Die Frau muss nun den Rasen in dem Garten wiederherstellen, kann aber auch Berufung gegen das Urteil einlegen. Sie hatte erklärt, die Nachbarin hätte der Errichtung des Holzkreuzes zugestimmt, was diese jedoch bestritt.