NSU-Prozess: Kritik an Urteilen für Zschäpes Mitangeklagte

Während das Urteil gegen Beate Zschäpe von vielen Seite begrüßt wird, gibt es Kritik an den Strafen für drei der Mitangeklagten. Diese scheinen vielen zu gering zu sein.
Jacob Kushner hat den Prozess beobachtet. Er sagt: "Die große Frage war, was mit den anderen Angeklagten ist. Viele Familienmitglieder sagen, diese Mitangeklagten hätten keine angemessene Strafe erhalten. Ein Opferanwalt, mit dem ich sprach, meinte, dieses Urteil sende mit diesen kurzen Haftstrafen eine Botschaft an Deutschland, dass rassistische Gewalt toleriert wird."
Der Mitangeklagte Holger G. erhielt drei Jahre Haft, Carsten S. drei Jahre Jugendstrafe. Und André E. wurde zu zweieinhalb Jahren verurteilt, er kam zudem aus der Untersuchungshaft frei.
Für die Familien der NSU-Opfer sind indes nach wie vor viele Fragen offen. Etwa danach, welche Rolle die Ermittler gespielt haben.
Kushner: "Manche zeigten sich enttäuscht, dass das wirkliche Geheimnis hier die Verwicklung des Staates ist, die Frage, was die Behörden falsch gemacht haben könnten. Der Richter sagte im Urteil, die Angeklagten hätten eine klare, politisch-ideologische Motivation für ihre Taten gehabt. Die Frage, die viele haben, ist, ob es dieselbe Motivation bei behördlichen Stellen gab, etwa bei Polizeibeamten."
Vor dem Gericht demonstrierten unterdessen rund 300 Menschen gegen den NSU, dabei kam es zu Rangeleien mit der Polizei.