Oberster britischer Gerichtshof entscheidet gegen Edinburgh zu Unabhängigkeitsreferendum

Schottlands Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon im Parlament in Edinburgh
Schottlands Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon im Parlament in Edinburgh Copyright ANDY BUCHANAN / AFP
Von euronews
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Die schottische Regierungschefin hat enttäuscht auf das Urteil des britischen OG reagiert und bekräftigt, dass schottische Demokratie das letzte Wort haben wird.

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Die schottische Regierung kann ohne die Zustimmung der britischen Regierung kein Unabhängigkeitsreferendum abhalten.

Das hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs am Mittwoch in London entschieden.

Das Urteil ist eine Niederlage für die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon, die angesichts der großen Mehrheit ihrer pro-Unabhängigkeits-Partei in Edinburgh ein solches Referendum für den Oktober nächsten Jahres geplant hat.

Das Gericht entschied jedoch einstimmig, dass sie dazu nicht befugt ist.

Der Präsident des Gerichtshofs, Lord Reed, erklärte, dass die Gesetze, mit denen 1999 das dezentralisierte schottische Parlament geschaffen wurde, diesem keine Befugnisse in Bereichen der Verfassung, einschließlich der Union zwischen Schottland und England, einräumten.

Diese Fragen seien dem britischen Parlament vorbehalten, und in Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen könne das schottische Parlament daher keine Gesetze für ein Referendum erlassen.

Sturgeon reagierte am Mittwoch zunächst auf Twitter: "wenn das Gesetz es Schottland tatsächlich nicht erlaubt, die eigene Zukunft selbst zu bestimmen, ist das Ideal des Vereinigten Königreichs als einer freiwilligen Union nur eine Schimäre".

Und: "schottische Demokratie wird sich behaupten".

Nicola Sturgeon reagiert auf das Urteil auf Twitter

Die Regierung in Westminster argumentiert, dass es nach dem Unabhängigkeitsreferendum von 2014, das mit einem Votum für den Verbleib im Vereinigten Köigreich endete, noch zu früh für ein neues sei.

Jüngsten Umfragen zufolge gibt es in Schottland derzeit keine deutliche Mehrheit für oder wider.

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