EGMR zu Whistleblowern: Öffentliches Interesse wichtiger als Schäden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte und Schutz von Whistleblowern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte und Schutz von Whistleblowern   -  Copyright  Winfried Rothermel/AP2007
Von Evelyn Laverick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Rechte und damit den Schutz von Whistleblowern gestärkt. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Rechte und damit den Schutz von Whistleblowern gestärkt. 

Ein Mitarbeiter eines Wirtschaftsprüfunbgsunternehmens hatte 2012 Daten über Luxemburgische Steuerdeals mit Großunternehmen veröffentlicht. Er wurde unter anderem wegen Diebstahls und der Verletzung des Berufsgeheimnisses verurteilt. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Whistleblower im Zusammenhang mit den "Luxemburg Leaks" über Steuerspar-Modelle in Luxemburg Recht gegeben

Er sei durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden, Luxemburg muss dem Whistleblower nun 55.000 Euro Schadenersatz und Gerichtskosten zahlen.

Der Mitarbeiter der Wirtschaftsberatung PricewaterhouseCoopers hatte 2012 einem Journalisten mehrere Tausend Dokumente zugespielt. Weltweit berichteten daraufhin Medien Ende 2014 in den "Luxemburg Leaks" ("Lux Leaks") über Steuerabsprachen zwischen Konzernen und der luxemburgischen Finanzbehörde. Die Veröffentlichungen trugen dazu bei, dass in der Europäischen Union Steuertricksereien erschwert wurden.

Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter nun. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.

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