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Moskau weist zwei ARD-Journalisten aus

Russland hat zwei ARD-Mitarbeiter aufgefordert, das Land zu verlassen.
Russland hat zwei ARD-Mitarbeiter aufgefordert, das Land zu verlassen. Copyright  RU-RTR Russian Television via AP
Copyright RU-RTR Russian Television via AP
Von Mascha Wolf & und Julia-Luise Hüske
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Russland hat zwei ARD-Mitarbeiter aufgefordert, das Land zu verlassen. Dies sei eine Reaktion auf die Entscheidung deutscher Behörden, russischen Journalisten die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen.

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Moskau hat zwei Journalisten der ARD die Akkreditierung entzogen und sie des Landes verwiesen. Betroffen sind der ARD-Korrespondent Frank Aischmann und ein technischer Mitarbeiter des ARD-Büros, Sven Feller.

Die beiden wurden aufgefordert, ihre Akkreditierungen bis zum 16. Dezember abzugeben. Ohne diese Genehmigung können sie in Russland nicht weiter journalistisch tätig sein.

Das russische Außenministerium erklärte, die Entscheidung sei eine Reaktion auf die Ausweisung von zwei Journalisten des russischen Staatssenders Perwy Kanal (Erster Kanal) aus Deutschland. Die Sprecherin des Ministeriums, Maria Sacharowa, bezeichnete die Maßnahme als "Antwort auf die feindlichen Schritte der deutschen Behörden".

Perwy Kanal steht wie andere russische Staatsmedien unter EU-Sanktionen, darf innerhalb der EU nicht ausgestrahlt werden, dennoch dürfen deren Journalisten in der Union weiterarbeiten.

Das Auswärtige Amt in Berlin wies diese Darstellung zurück.

Man habe das Büro des Senders nicht geschlossen, sondern lediglich den betroffenen Journalisten die Akkreditierungen entzogen, heißt es.

Die ARD äußerte sich bisher nicht öffentlich zu der Ausweisung. Hinter den Kulissen wird die Entscheidung jedoch als erneuter Tiefpunkt in den ohnehin belasteten deutsch-russischen Beziehungen seit Beginn des Ukraine-Krieges gewertet.

Bereits seit 2022 hat Russland die Arbeitsbedingungen für westliche Korrespondenten deutlich verschärft. Akkreditierungen und Visa müssen inzwischen alle drei Monate erneuert werden – früher galt diese Regelung für ein Jahr.

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