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Änderung beim Rundfunkbeitrag: Müssen Millionen Haushalte bald Strafe zahlen?

Der Rundfunkbeitrag soll reformiert werden: schon jetzt müssen Beitragszahlende aufpassen.
Der Rundfunkbeitrag soll reformiert werden: schon jetzt müssen Beitragszahlende aufpassen. Copyright  AP Photo
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Von Euronews
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Der Rundfunkbeitrag soll reformiert werden: schon jetzt müssen Beitragszahlende aufpassen. Seit 2. Juni gibt es keine Erinnerungen mehr an die Zahlungen. Wer sie vergisst, zahlt im schlimmsten Fall drauf.

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Der Rundfunkbeitrag soll reformiert werden. Die Gebühren für den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher GEZ) sind verpflichtend für Haushalte mit Telefon- und Fernsehdiensten.

Viele vergessen die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Bisher erhielten diese Nutzer eine Erinnerung. Jetzt soll diese wegfallen - wer sich nicht selbt organisiert und rechtzeitig bezahlt, muss mit Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall drohen Zuschläge.

Änderung bei Rundfunkgebühren: Neue Beitragspflicht

Die erste Regelung im Zuge der Reform des Rundfunkbeitrags betrifft die Zahlungsmodalitäten. Beitragszahlende konnten bisher komfortabel mit der nächsten Erinnerung die Gebühren ausgleichen.

Nun sollen die Haushalte mehr Verantwortung übernehmen. Sie sollen künftig selbst darauf achten, pünktlich zu zahlen. Die Zahlungsaufforderung, die sonst alle drei Monate kam, fällt weg. Pro Jahr wird nun nur noch ein einmaliges Zahlungsschreiben versendet.

Verbraucher, die ihre Zahlungen vergessen oder verspätet sind, müssen mit Zuschlägen oder Mahngebühren rechnen. Das teilte die Rundfunkanstalt auf der Website zum Beitragsservice mit.

Betroffen sind vor allem Haushalte, die nicht per SEPA-Mandat bezahlen. Wer seinen Beitrag selbst entrichtet, trägt nun die volle Eigenverantwortung für eine termingerechte Überweisung.

Frist verpasst? Das sind die Konsequenzen

Statt wie früher eine Erinnerung zu erhalten, wird inzwischen Eigenverantwortung erwartet. Versäumt man einen Zahlungstermin, erhält man unverzüglich einen Festsetzungsbescheid.

Es heißt, dass der Säumniszuschlag ein Prozent der rückständigen Summe betrage, insgesamt jedoch mindestens acht Euro. Hinzu kommen außerdem mögliche Mahn- oder Vollstreckungskosten. Die Rundfunkanstalt beruft sich auf das Gesetz: dort ist festgelegt, dass Beitragszahlende die Gebühren unaufgefordert überbringen müssen.

Die einfachste Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren - dadurch wird der Beitrag automatisch abgebucht und es sind keine Erinnerungen notwendig. Auch der Beitragsservice empfiehlt ausdrücklich diese Möglichkeit der Zahlung.

Die Veränderung der Beitragszahlung ist bereits seit 2. Juni schrittweise in Kraft getreten.

Die Rundfunkreform: Überblick der wichtigsten Änderungen

Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat. Damit wird die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender abgesichert.

Die Rundfunkreform beinhaltet darüber hinaus, dass die Sender Kürzungen von fast 30 Prozent vornehmen sollen. Auch die Anzahl der Hörfunkwellen soll von 69 auf 53 gesenkt werden.

Die Sportberichterstattung wird begrenzt, und von vier bestehenden Spartensendern im Bildungs- und Informationssektor sollen nur zwei erhalten bleiben. Auch das Kulturprogramm soll sich verändern: Arte wird zur europäischen Kulturplattform ausgebaut und kann Inhalte von 3sat wiedergeben.

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