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AfD-nahe Spionageaffäre - Fast fünf Jahre Haft für Ex-Krah-Mitarbeiter

Maximilian Krah
Maximilian Krah Copyright  (c) Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
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Von Sonja Issel
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Im größten Spionageprozess des Jahres hat das Oberlandesgericht Dresden ein Urteil gefällt: Jian G., einst Assistent des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, muss wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China für fast fünf Jahre ins Gefängnis.

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Das Oberlandesgericht Dresden hat den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., wegen Spionage für China zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in einem besonders schweren Fall als erwiesen an.

Der Fall Jian G.

Fünf Jahre lang arbeitete Jian G. als Assistent des damaligen EU-Abgeordneten Maximilian Krah (AfD). Nach Überzeugung der Anklage nutzte er diese Position, um Zugang zu vertraulichen Beratungen, Sitzungen und internen Dokumenten zu erhalten. Die Informationen soll er anschließend an seinen Führungsoffizier weitergeleitet haben, den er in Telefonaten als "großen Bruder" bezeichnete.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft begann G.s Zusammenarbeit mit chinesischen Diensten bereits 2002. In der jüngsten Zeit - zwischen 2019 und 2024 - soll er neben Informationen aus dem EU-Parlament auch Dossiers über AfD-Funktionäre angelegt haben. Zusätzlich habe er chinesische Dissidenten ausgespäht. 

Diese enthielten teils intime Details, wie etwa über den Samenspender eines Kindes von AfD-Chefin Alice Weidel. Solche Informationen soll G. direkt von seinem damaligen Chef Maximilian Krah erhalten haben, der nach einem Spiegel-Bericht wiederholt Parteiinterna weitergegeben haben soll.

G. hatte in seinem letzten Wort sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Verteidiger Hansjörg Elbs kritisierte die Verhandlung als "geheimen Urkundenprozess", da ein Großteil der Beweise geheimhaltungsbedürftig gewesen sei, und plädierte auf Freispruch.

Die Rolle von Maximilian Krah

Der AfD-Politiker Maximilian Krah, heute Bundestagsabgeordneter, trat im Prozess als Zeuge auf. Vor Gericht sagte er aus, dass in seinem damaligen Büro alle Mitarbeiter - darunter auch G. - Zugriff auf seinen persönlichen Account gehabt hätten und damit auch auf E-Mails, Termine und Dokumente.

"Ich hasse dieses ganze Zeugs", so Krah. Er habe die Sichtung und Sortierung von Unterlagen an sein Team abgegeben, um sich auf die "reine Politik" konzentrieren zu können.

In Krahs Büro hatten alle Mitarbeiter Zugriff auf seinen persönlichen Account und damit auch auf E-Mails, Termine und Dokumente.
In Krahs Büro hatten alle Mitarbeiter Zugriff auf seinen persönlichen Account und damit auch auf E-Mails, Termine und Dokumente. AP Photo

Neben dem Dresdner Spionageprozess steht Krah derzeit auch selbst im Fokus der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete im Mai ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker ein. Es geht um den Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit mutmaßlichen Zahlungen aus China.

Die Vorwürfe beziehen sich auch hier auf Krahs frühere Tätigkeit als Europaabgeordneter. Im September hob der Bundestag seine Immunität auf, anschließend wurden seine Wohn- und Büroräume durchsucht.

Die Ermittlungsbehörde prüft derzeit, ob genügend Anlass für eine Anklage besteht oder ob das Verfahren eingestellt wird.

G.s Vergangenheit bei den deutschen Geheimdiensten

Laut Berichten der ARD und dem SWR soll G. sich einst dem Bundesnachrichtendienst als Quelle angeboten haben. Dieser hätte jedoch abgelehnt und ihn an das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz verwiesen. Dort sei er von 2007 bis 2018 als Informant geführt worden. 2018 wurde er laut der Behörde "abgeschaltet".

Sachsens Innenminister Armin Schuster betonte im Landtag, die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit G. sei "deutlich vor möglichen Verbindungen zur AfD" beendet worden.

G., mittlerweile selbst Mitglied in der vom Verfassungsschutz beobachteten AfD, sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

Mitangeklagte erhält Bewährungsstrafe

Mitangeklagt war Yaqi X., die als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Informationen zu Fracht, Flügen und Passagieren weitergegeben haben soll. Sie hatte die Weitergabe von Daten eingeräumt, jedoch bestritten, von Spionageplänen gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

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