Die BSW-Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali erklärt im Euronews-Interview, warum ihre Partei in Karlsruhe eine Neuauszählung der Bundestagswahl anstrebt. Sollte das Ergebnis kippen, könnten sich die Mehrheiten im Bundestag verschieben – mit Folgen für die Merz-Regierung.
Knapp unter der Fünfprozenthürde gescheitert, doch noch lange nicht bereit aufzugeben: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat mit einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht den Kampf um seinen Bundestagssitz neu entfacht.
"Ich halte es für gut möglich, dass das Verfassungsgericht uns folgt, weil wir fundierte Belege für Zählfehler haben und das Ergebnis historisch knapp ist", sagt BSW-Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali im Euronews-Interview. Mit 4,98 Prozent der Zweitstimmen und einem Rückstand von nur rund 9500 Stimmen zur Sperrklausel fordert die Partei eine bundesweite Neuauszählung.
Der lange Kampf um eine Neuauszählung
Die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 brachte das BSW an den Rand des Erfolgs – und des Scheiterns. Nach der amtlichen Endauszählung wurden dem BSW insgesamt 4.277 Stimmen zusätzlich zugerechnet. Ein großer Teil dieser Korrekturen betraf Fälle, in denen Stimmen zunächst irrtümlich der Kleinstpartei "Bündnis Deutschland" zugeordnet worden waren, die auf vielen Stimmzetteln direkt über dem BSW stand.
Die Partei rund um Sahra Wagenknecht sieht darin "statistische Anomalien": ungewöhnlich hohe Abweichungen zwischen vorläufiger und endgültiger Zählung, die über normale Fehlerquoten hinausgehen und systematische Probleme andeuten. Die Korrekturquote lag nach Darstellung des BSW überproportional hoch im Vergleich zu großen Parteien wie CDU oder SPD.
AfD-Unterstützung für BSW-Forderung
Die AfD positioniert sich als Unterstützerin der BSW-Beschwerde und fordert ebenfalls eine vollständige Neuauszählung aller Stimmen. Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Brandner erklärte laut Stern: "Wir werden für die Neuauszählung stimmen", da "bei einer derart geringen Anzahl von Stimmen absolute Klarheit herrschen muss". Im Bundestags-Wahlprüfungsausschuss war die AfD die einzige Fraktion, die den BSW-Einspruch für begründet hielt, während eine breite Mehrheit – darunter CDU/CSU, SPD und Grüne – ihn ablehnte.
Eilanträge vor dem BVerfG abgewiesen
Noch vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses scheiterten mehrere Eilanträge des BSW im März 2025. Antragsteller wie Parteigründerin Sahra Wagenknecht und BSW-Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali sowie einzelne Wähler wollten Stimmzettel-Einsicht erzwingen. Das Gericht wies diese als unzulässig zurück: "Gegen die Auszählung der Stimmen besteht vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch den Bundestag in der Regel kein Rechtsschutz", hieß es in den Beschlüssen. Dies markierte einen Rückschlag, lenkte aber den Blick auf die eigentliche Prüfungsinstanz: Bundestag und Bundesverfassungsgericht.
Bundestag blockt
Der Wahlprüfungsausschuss und der Bundestag weisen den BSW-Einspruch bislang mit der Begründung zurück, die Partei habe keinen hinreichend konkreten, mandatsrelevanten Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften belegt; ein knappes Ergebnis allein begründe keinen Anspruch auf eine Neuauszählung, dafür brauche es substanzielle Hinweise auf konkrete Fehler.
In diese Richtung argumentiert auch die Staatsrechtslehrerin Sophie Schönberger im Interview mit beck-aktuell: Man könne eine Neuauszählung nicht verlangen, wenn nicht konkrete, mandatsrelevante Wahlfehler gerügt werden und das Gesetz eine solche Nachzählung nicht vorsieht.
Die große Klage
Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht greift ein Urteil von 1991 auf, wonach bei extrem knappen Wahlergebnissen und nachweisbaren Fehlern eine Neuauszählung geboten sein kann. Das BSW verweist auf den historisch geringsten Abstand zur Fünfprozenthürde von 0,019 Prozentpunkten und argumentiert mit einer hohen Fehlerquote bei der Auszählung.
Am 18. Februar 2026 soll die Wahlprüfungsbeschwerde formell in Karlsruhe eingereicht werden, wie das BSW bei einer Pressekonferenz ankündigte. Danach kann der Zweite Senat über Zulassung und Prüfung entscheiden – mit der Möglichkeit einer Neuauszählung, im Extremfall auch von Neuwahlen.
Schatten über Merz
Knapp ein Jahr nach der Wahl wirft die BSW-Klage Schatten auf die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz. Das BSW rechnet mit 35 Abgeordneten, falls eine Neuauszählung zu einem anderen Ergebnis führt; die aktuelle Mehrheit wäre dann weg.
Mohamed Ali sagt: "Die Regierung hätte dann keine Mehrheit mehr; Merz müsste neue Partner suchen, eine Minderheitsregierung bilden oder er wäre als Kanzler nicht mehr tragbar." Politisch würde das Merz zwingen, neue Mehrheiten zu organisieren oder Neuwahlen zu riskieren.
Europäischer Vergleich: Schnellere und klarere Regeln
In vielen europäischen Ländern sind Nachprüfungen bei knappen oder umstrittenen Ergebnissen fest in Verfahren zur Wahlstreitbeilegung eingebaut – mit dem Ziel, Zweifel schnell auszuräumen und die Legitimität des Ergebnisses zu sichern.
Häufig ist die Zuständigkeit klar bei unabhängigen Instanzen verankert, etwa über Gerichte oder zentrale Wahlorgane, wodurch Konflikte weniger lange politisch "mitlaufen“.
Frankreich prüft Wahlstreitigkeiten über den Conseil constitutionnel, der Beschwerden bewertet und je nach Fall Nachzählungen anstoßen kann – ein stärker gerichtszentriertes Modell. Die Niederlande setzen in sehr knappen Konstellationen auf administrative Nachprüfbarkeit und Transparenz über Wahlorgane, damit Unklarheiten früh ausgeräumt werden.
Als übergreifender Maßstab gelten die Empfehlungen der sogenannten Venedig-Kommission - eine Einrichtung des Europarates, die Staaten verfassungsrechtlich berät. Streitigkeiten sollen laut Empfehlung unabhängig und zügig geklärt werden, damit das Ergebnis nicht über lange Zeit in der Schwebe bleibt.
Im Vergleich wirkt Deutschland restriktiver, weil die Wahlprüfung zunächst im Bundestag stattfindet und erst danach Karlsruhe angerufen werden kann – ein Ablauf, den Mohamed Ali als "absurdes Verfahren aus der Kaiserzeit“ brandmarkt, bei dem das Parlament über seine eigene Zusammensetzung entscheidet.
Reformdruck?
Deutschland könne sich von anderen europäischen Modellen inspirieren lassen, sagt die BSW-Co-Vorsitzende. Die Klage könnte das Wahlprüfungsrecht verändern. Mohamed Ali fordert feste Schwellenwerte für automatische Nachzählungen, etwa bei sehr knappen Abständen, mit der Begründung: "Fehler sind menschlich und unvermeidbar, deswegen braucht es Eingriffsschwellen." Sie warnt zudem: "Dieser Hergang zerstört das Vertrauen in die Demokratie, selbst bei Nicht-BSW-Wählern."