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Russland auf der Biennale von Venedig: EU pocht auf Auskunft

Aktivistinnen von Pussy Riot und Femen protestieren vor dem russischen Pavillon der Kunstbiennale Venedig 2026 am sechsten Mai 2026.
Aktivistinnen von Pussy Riot und FEMEN protestieren vor dem russischen Pavillon der Kunstbiennale in Venedig 2026 am sechsten Mai 2026. Copyright  AP Photo
Copyright AP Photo
Von Greta Ruffino
Zuerst veröffentlicht am
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Die EU-Kommission verlangt von der Stiftung Biennale di Venezia weitere Auskünfte zur Teilnahme Russlands. Laut Brüssel sind zuvor gestellte Fragen weiter offen. Die Frist für eine Antwort beträgt 30 Tage.

Die Europäische Kommission hat einen dritten Brief an die Stiftung Biennale di Venezia geschickt, deren Ausstellung noch bis zum 22. November 2026 läuft. In dem Schreiben fordert sie weitere Klarstellungen zur Teilnahme Russlands an der Veranstaltung.

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Schon kurz vor der Eröffnung der 61. Internationalen Kunstausstellung am 9. Mai hatte die Kommission bereits ein zweites Schreiben verschickt. Das hatte Henna Virkkunen, EU-Kommissarin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, bei einem Auftritt in Brüssel bekanntgegeben.

Darauf reagierte der russische Botschafter in Italien, Alexey Paramonov. „Es ist sehr bedauerlich, dass die italienische Staatsspitze ebenso wie die Leitung der Biennale zum Ziel inakzeptabler und brutaler Diktate und Druckversuche durch die EU geworden sind“, erklärte er.

EU-Quellen zufolge greift die Kommission in dem neuen Schreiben die bereits in den beiden vorherigen Briefen aufgeworfenen Fragen erneut auf und fordert von der Stiftung ausführlichere Antworten zu den noch offenen Punkten.

Zweiter EU-Brief an die Biennale: Inhalt und Vorwürfe

Im zweiten Brief bekräftigte Henna Virkkunen, die Europäische Union verurteile die Entscheidung der Biennale, russische Künstler wieder zuzulassen, „aufs Schärfste“.

Virkkunen warnte außerdem, dass die Kommission nicht zögern werde, die für den Zeitraum 2025 bis 2028 vorgesehenen EU-Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro für die Veranstaltung „auszusetzen oder zu entziehen“, und erinnerte daran, dass es sich um Gelder der europäischen Steuerzahler handelt.

Konkret monierte Brüssel eine mögliche Verletzung von Artikel 5n der Verordnung, der die „Erbringung bestimmter Dienstleistungen“ für die russische Regierung untersagt, sowie von Artikel 5t, wonach es „verboten ist, Spenden, wirtschaftliche Vorteile oder Unterstützung, einschließlich Finanzierungen und finanzieller Hilfe, direkt oder indirekt“ aus dem Kreml anzunehmen.

Antwort der Biennale soll fristgerecht erfolgen

Die Biennale erklärte, sie werde ihre Gegenargumente fristgerecht einreichen. Sie betonte, alle nationalen und internationalen Vorschriften eingehalten und auch den Inspektoren des Kulturministeriums Auskunft gegeben zu haben.

Die Stiftung hob außerdem hervor, sie habe keinerlei Befugnis, Russland zusätzliche Sanktionen aufzuerlegen. Die Kuratorin des russischen Pavillons, Anastasia Karneeva, dankte der Biennale schließlich dafür, dass sie die Teilnahme aller Länder unterstützt. Kunst müsse unabhängig bleiben, sagte sie.

Nach Angaben der EU bleiben mehrere der bereits angesprochenen Punkte ungelöst und Brüssel hat der Stiftung 30 Tage Zeit für eine Antwort eingeräumt.

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