Eine Australierin soll 2023 die Eltern ihres Ehemanns und eine betagte Tante mit Giftpilzen in einem Beef-Wellington-Gericht getötet haben. Jetzt will sie gegen das Urteil, lebenslange Freiheitsstrafe, in Berufung gehen.
Die Anwälte der als "Pilz-Giftmörderin" bekannt gewordenen Australierin Erin Patterson haben am Mittwoch vorgebracht, die Geschworenen seien in ihrem Prozess nicht ausreichend abgeschirmt gewesen.
Sie versuchen, den Schuldspruch in dem dreifachen Mordfall aufheben zu lassen. Der Fall hat weltweit für große Aufmerksamkeit gesorgt.
Bisheriges Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe
Die heute 51-jährige Patterson wurde im vergangenen Jahr schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Jahr 2023 die Eltern ihres Ehemanns und eine betagte Tante tötete, indem sie ihnen ein mit tödlichen Knollenblätterpilzen versetztes Rindfleischgericht (Beef Wellington) servierte.
Patterson wurde außerdem wegen versuchten Mordes an dem Onkel ihres Mannes verurteilt, einem Pastor aus einer Kleinstadt, der das Fleisch-in-Blätterteig-Gericht nach wochenlangem Krankenhausaufenthalt überlebte.
Ein Richter verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach 33 Jahren kann sie erstmals auf Bewährung entlassen werden.
Drei Richter befassen sich am Mittwoch und Donnerstag mit zwei Berufungen: Pattersons Versuch, ihre Verurteilung kippen zu lassen, und der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem härteren Strafmaß.
Patterson verfolgte die Verhandlung am Supreme Court in Melbourne per Live-Video aus dem Hochsicherheitsgefängnis Dame Phyllis Frost Centre in den westlichen Vororten der Stadt.
"Fundamentales Versagen"
Ihr Anwalt Richard Edney monierte, einige Geschworene hätten im selben Hotel übernachtet wie ein Polizeizeuge und Mitglieder der Staatsanwaltschaft. Das habe die Fairness des Verfahrens untergraben.
Das sei ein "fundamentales Versagen" des Rechtsstaats "in vielleicht einem der aufsehenerregendsten Strafprozesse, die dieser Bundesstaat je erlebt hat", sagte er.
Allerdings räumte er ein, dass es keine Hinweise auf Kontakte der Geschworenen zu anderen Prozessbeteiligten gebe.
Pattersons zweite Anwältin, Veronika Drago, kritisierte, der Richter habe Beweise zugelassen, die auf Mobilfunkmasten und Internetbeiträgen zu Sichtungen von Knollenblätterpilzen beruhten. Diese seien "harmlos" und unzuverlässig gewesen.
Dass Patterson dazu gezwungen gewesen sei, Fragen auf Basis dieser Daten zu beantworten, "erreicht das Ausmaß eines erheblichen Justizirrtums", so Drago.
"Offensichtlich unzureichend"
In ihrer Berufungsbegründung vom vergangenen November schrieb die Anwältin außerdem, weitere Beweise – Pilzaufnahmen auf einer Speicherkarte im Haus Pattersons – seien zu Unrecht nicht zugelassen worden.
Zudem warf Pattersons Rechtsbeistand der Staatsanwaltschaft eine "unfaire und übermäßig aggressive" Befragung der Angeklagten während des Prozesses vor.
Bevor sie in die Detailprüfung einsteigen, müssen die Richterinnen und Richter des Berufungsgerichts zunächst entscheiden, ob die vorgebrachten Gründe überhaupt ausreichen, Patterson eine Anfechtung des Schuldspruchs zu gestatten.
Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft gegen das Strafmaß Berufung eingelegt. Die Mindesthaftdauer von 33 Jahren sei "offensichtlich unzureichend".
Der Richter habe zu Unrecht angenommen, es bestehe eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass Patterson noch jahrelang in Isolationshaft sitzen werde, und diese Fehleinschätzung habe seine Entscheidung beeinflusst, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Eine Jury aus zwölf Personen befand Patterson im Juli vergangenen Jahres des Mordes an den Eltern ihres Ehemanns Simon, Don und Gail Patterson, sowie an seiner Tante Heather Wilkinson schuldig. Die Opfer waren zu einem Essen in ihrem Haus in der landwirtschaftlich geprägten Ortschaft Leongatha im Bundesstaat Victoria zusammengekommen.
Zudem sprach das Gericht sie des versuchten Mordes an Heathers Ehemann Ian schuldig, einem Pastor, der lebensbedrohlich erkrankte, sich aber wieder erholte.