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Hilfsgelder für Fluggesellschaften: Erfolg für Ryanair

Ryanair-Flugzeuge
Ryanair-Flugzeuge Copyright  ADRIAN DENNIS/AFP or licensors
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Von euronews
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Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie staatliche Hilfsgelder für Fluggesellschaften zu genehmigen, erstinstanzlich für nichtig erklärt.

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Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie staatliche Hilfsgelder für Fluggesellschaften zu genehmigen, erstinstanzlich für nichtig erklärt. Es ging in zwei konkreten Fällen um die niederländische KLM und die portugiesische TAP.

Savvas Papasavvas, Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs, erläuterte: „Das Gericht erklärt zum einen die Entscheidungen der Kommission vom 10. Juni 2020 zur staatlichen Beihilfe und Portugals COVID-19-Beihilfe zugunsten der Fluggesellschaft TAP für nichtig. Zweitens wird die Wirkung der Nichtigerklärung dieser Entscheidung bis zum Erlass einer neuen Entscheidung durch die Europäische Kommission ausgesetzt."

KLM waren staatliche Hilfsgelder in Höhe von 3,4 Milliarden Euro und TAP rund 1,2 Milliarden gewährt worden.

EU-Kommission: „Über mögliche nächste Schritte nachdenken"

Daniel Ferrie, Sprecher der Europäischen Kommission, gab folgende Stellungnahme ab: „Die Kommission nimmt das Urteil des Gerichts zur Kenntnis, mit dem die Entscheidung der Kommission über die Genehmigung der niederländischen Beihilfe für KLM für nichtig erklärt wurde. Wir werden das Urteil nun sorgfältig prüfen und über mögliche nächste Schritte nachdenken."

Die irische Fluggesellschaft Ryanair, die mehrere Klagen gegen die staatlichen Hilfen eingereicht hatte, begrüßte das Gerichtsurteil.

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