In Spanien wollen die Steuerbehörden auch von Geld, das an Feiertagen verschenkt wird, ihren Anteil haben. Daran erinnerten jetzt die dortigen Steuerbehörden.
Der Dreikönigstag am 6.Januar ist in Spanien üblicherweise der Tag, an dem Geschenke ausgetauscht werden - im Gegensatz zu Deutschland, wo das Christkind bzw. der Weihnachtsmann am 24. Dezember kommen.
Das spanische Finanzamt hat jetzt seine Bürger daran erinnert, dass Geldgeschenke als Spenden angesehen werden - und Spenden, auch wenn sie mit Liebe und zu besonderen Anlässen wie Weihnachten und Dreikönig gemacht werden, müssen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer angegeben werden.
Gibt es einen Mindestbetrag, der erklärt werden muss?
Oft wird bezweifelt, dass es einen Mindestbetrag gibt, ab dem eine Erklärung abgegeben werden muss. Die Antwort ist eindeutig: Es gibt keine Mindestgrenze. Technisch gesehen müssen sowohl die 50 Euro, die ein Onkel oder eine Großmutter schenkt, als auch die 300 Euro, mit denen ein Studium oder eine Reise bezuschusst werden, angegeben werden.
Die spanischen Steuerbehörden verfolgen aber kleine Beträge in der Regel nicht, auch weil sie schwer zu kontrollieren sind.
Banken sind verpflichtet, Steuerbehörden zu informieren
Die Banken sind verpflichtet, den Fiskus über Geldbewegungen zu informieren, die bestimmte Grenzen überschreiten. Jede Einzahlung oder Abhebung von mehr als 3.000 Euro kann Verdacht erregen, und in diesen Fällen kann die Bank um Erklärungen bitten und sogar das Konto vorübergehend sperren, bis die Herkunft des Geldes nachgewiesen ist. Es ist ein Protokoll, das Teil der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ist.
Das spanische Finanzministerium hat bis zu vier Jahre Zeit, um Erklärungen anzufordern, und wenn es feststellt, dass es sich bei dem Geld um eine nicht deklarierte Spende handelt, kann es die Zahlung der entsprechenden Steuer verlangen und eine Strafe verhängen.
Die Regeln in Deutschland
In Deutschland müssen private Weihnachtsgeschenke in der Regel nicht versteuert werden, wenn es sich um Geschenke zwischen Privatpersonen handelt.
Wichtige Punkte:
- **Geschenke unter Privatpersonen:**Geldgeschenke oder Sachgeschenke, z. B. zwischen Familie oder Freunden, sind steuerfrei, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.Es gilt jedoch das Schenkungsteuerrecht: Schenkungen an nahe Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder) haben hohe Freibeträge (z. B. 20.000 € pro Jahr für Enkel, 400.000 € für Kinder).
- **Geschenke vom Arbeitgeber:**Sachgeschenke oder Gutscheine vom Arbeitgeber können steuerfrei sein, wenn sie den Freibetrag von 60 € pro Anlass (z. B. Weihnachten) nicht überschreiten.Alles darüber muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.
- **Unternehmerische Geschenke:**Unternehmen können Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner betrieblich absetzen, allerdings nur bis 35 Euro pro Empfänger und Jahr steuerlich als Betriebsausgabe.
Fazit:
- Private Weihnachtsgeschenke unter Freunden oder Familie sind in der Praxis steuerfrei.
- Geschenke vom Arbeitgeber oder Unternehmen unterliegen Regeln und Freibeträgen.