Sozialversicherung bei Arbeitsaufenthalt in einem anderen EU-Land

Sozialversicherung bei Arbeitsaufenthalt in einem anderen EU-Land
Von Euronews
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Die Frage stellt Andrius in der litauischen Hauptstadt Wilna:

Ich lebe in Litauen. Mein Arbeitgeber möchte mich für eine Zeit nach Frankreich entsenden. Er sagt, dass ich nach den EU-Regeln weiter durch die Sozialversicherung in Litauen geschützt wäre. Stimmt das?

Es antwortet Isabelle Dochy, Information Officer, Europe Direct :

Wenn ein Arbeitgeber in der EU entscheidet, einen Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten zu lassen, oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, spricht man von einer Entsendung. In dem Fall können Sie mit Ihren Angehörigen bis zu zwei Jahre lang im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes bleiben.
Damit Sie dieses Recht in Anspruch nehmen können, muss Ihnen der Arbeitgeber vor der Entsendung das Formular A1 übergeben.
Sie können aber auch in das Sozialversicherungssystem des Landes wechseln, in das Sie entsandt wurden. Dann sind Sie dort beitragspflichtig.

Im Hinblick auf Leistungen des Gesundheitswesens gilt: Falls Sie die gesamte Zeit der Entsendung in Frankreich verbringen werden, müssen Sie sich von der Behörde Ihres Heimatlandes Litauen das Formular S1 geben lassen. Damit erhalten Sie und Ihre Angehörigen Anspruch auf Gesundheitsleistungen während des gesamten Aufenthalts.

Sie sollten auch wissen, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, während der Dauer Ihrer Entsendung die Mindestanforderungen des Gastlandes zugunsten von Beschäftigten zu erfüllen. Dazu zählen – Mindesteinkommen: Ihr Einkommen darf das ortsübliche Mindesteinkommen nicht unterschreiten; – maximale Arbeitsdauer und Mindestruhezeiten; – Arbeitsstunden: Sie dürfen nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten; – Mindesturlaub: Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Für weitere Informationen über die EU wählen Sie die Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder besuchen Sie unsere Website: europa.eu/youreurope

Wenn auch Sie eine Frage für U-talk stellen wollen, drücken Sie die Schaltfläche hier unten.

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