Reisemöglichkeiten für nicht der EU zugehörige Familienangehörige von EU-Bürgern

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Von Euronews
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Schriftliche Frage von Olaf in Brüssel:

“Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in Brüssel mit meiner Frau, die keine EU-Bürgerin ist. Im Sommer wollen wir nach Frankreich reisen, und von dort nach Großbritannien. Braucht sie dafür ein Visum?”

Es antwortet Isabelle Dochy vom Informationsdienst Europe Direct:

“Ihre Gattin muss stets einen gültigen Reisepass mit sich führen, und je nach ihrer Staatsangehörigkeit muss sie an der Grenze ein Einreisevisum vorlegen.

Ihre nichteuropäische Ehefrau braucht für das Reiseland kein Visum, wenn dieses Land zum Schengenraum gehört – wie Frankreich und Belgien, sofern sie eine Aufenthaltskarte oder ein Visum für eines der zugehörigen Länder hat.

Was das Vereinigte Königreich betrifft, sowie andere Länder, die nicht dem Schengenraum angehören – wie Irland, Zypern, Rumänien und Bulgarien: In diesen Ländern benötigt ihre Gattin kein Visum, wenn sie mit Ihnen oder zu Ihnen reist und eine Aufenthaltskarte für ein EU-Land besitzt, das nicht das Land ist, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen – in Ihrem Fall Deutschland.

Die Aufenthaltskarte sollte klar feststellen, dass der Eigner Familienmitglied eines EU-Bürgers ist.

Um Probleme zu vermeiden, setzen Sie sich frühzeitig mit einem Konsulat oder der Botschaft des Landes in Verbindung, in das sie reisen wollen, um festzustellen, welche Dokumente Ihr nicht der EU angehörendes Familienmitglied an der Grenze vorlegen muss, denn die Liste kann sich von Land zu Land unterscheiden.

Falls ihre Gattin ein Einreisevisum benötigt, sollten Sie dieses bei einem Konsulat oder der Botschaft des Landes, in das sie reisen möchten, beantragen. Der Antrag sollte schnell und kostenlos bearbeitet werden. Staaten des Schengen-Raums sollten ein Visum binnen 15 Tagen ausfertigen. Alle anderen Länder sollten dies so schnell wie möglich tun.

Doch selbst wenn Ihre Gattin an der Grenze kein Einreisevisum vorweisen kann, sollten die Grenzbeamten ihr die Möglichkeit geben, mit irgend anderen Mitteln zu belegen, dass Sie Ihrer Familie angehört. Kann sie dies belegen, sollte sie an Ort und Stelle ein Einreisevisum erhalten.”

Für weitere Informationen über die EU wählen Sie 00 800 6 7 8 9 10 11 oder besuchen Sie die Website http://europa.eu/youreurope/citizens/

Wenn auch Sie eine Frage für U talk haben, drücken Sie die Schaltfläche hier unten.

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