Artikel 13 inklusive: EU-Parlament sagt ja zur Urheberrechtsreform

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Von Stefan Grobe
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Eigentlich sollte mit einem neuen Urheberrecht alles besser werden. Stattdessen hat die Copyright-Reform auf EU-Ebene für heftigen Streit gesorgt. Am Dienstag stimmte das Europaparlament der Reform ohne Änderungen zu.

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Das Europaparlament hat die Reform des Urheberrechts ohne Änderungen gebilligt.

Auch der umstrittene Artikel 13, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, fand eine Mehrheit unter den Abgeordneten.

Gleiches gilt für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Gegen die Reform hatte es im Internet und auf der Straße heftige Proteste gegeben.

Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern.

Der deutsche Christdemokrat Axel Voss äußerte sich erleichtert.

Die Abstimmung sei ein gutes Zeichen an alle Kreativen, dass das Parlament auf ihrer Seite sei.

All denen, die gegen die Reform protestieren, sei gesagt, unsere Freiheit gehe zu Ende, wenn die Rechte anderer mißachtet würden, so die griechische Abgeordnete Maria Spyraki.

Gegner der Reform warfen Parlamentspäsident Antonio Tajani vor, eine Petition mit fünf Millionen Unterschriften gegen die Reform nicht gewürdigt zu haben.

Kritiker wenden vor allem ein, dass Plattformen wie Youtube künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten.

Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Uploadfilter möglich, bei

denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde.

Dies käme einer Zensur gleich.

Die niederländische Abgeordnete Marietje Schaake sagte, den Menschen werde eingeredet, dass Urheberrechte die Medien retten würden.

Doch es gehöre weitaus mehr dazu, um qualitativen Journalismus zu schützen.

Ihre deutsche Kollegin Evelyn Gebhardt sagte, viele kleine Internet-Unternehmen könnten sich Upload-Filter nicht leisten.

Am Ende würden sich die großen amerikanischen Internetriesen durchsetzen.

Ebenfalls umstritten war der Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht.

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Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von

Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.

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