Adidas hat vor einem EU-Gericht einen Rechtsstreit um eine seiner Drei-Streifen-Marken verloren
Der deutsche Sportartikelhersteller adidas hat einen Rechtsstreit um eine seiner Drei-Streifen-Marken verloren.
Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte damit die Aufhebung des Markenrechts durch die zuständige EU-Behörde.
Adidas habe nicht nachgewiesen, dass die drei Streifen einen unvergleichbaren Charakter hätten.
Hintergrund des Falls war eine Entscheidung des EU-Markenamts nach einer Beschwerde eines belgischen Konkurrenzunternehmens.
Adidas hatte dagegen in Luxemburg geklagt.
Theoretisch ist nun noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Eine Adidas-Sprecherin hatte vorab darauf verwiesen, dass es bei dem Fall nur um eine bestimmte Ausführung der Drei-Streifen-Marke gehe.
Der umfangreiche markenrechtliche Schutz, der für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen in Europa bestehe, bleibe unberührt.