Ungarn will die Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe stellen und das Recht auf die Beantragung von Asyl weiter einschränken.
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.
Grund sei der Umgang mit Asylsuchenden und Helfern: Budapest will die Hilfeleistung bei Asylanträgen künftig unter Strafe stellen und das Recht auf die Beantragung von Asyl weiter einschränken.
Die EU-Kommission hält dies für unvereinbar mit dem EU-Recht, wie die Sprecherin der EU-Kommission, Natasha Bertaud, bestätigte:
"Nach Ansicht der EU-Kommission ist der Aufenthalt in der ungarischen Transitzone als eine Inhaftierung im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie einzustufen. Die Haftbedingungen und Vorenthalten von Essen entsprechen nicht der Charta des Grundrechts der Europäischen Union. Deshalb haben wir heute entschieden, offiziell Klage einzureichen."
Die Regierung des rechts-nationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte die Bestimmungen gegen Flüchtlingshelfer im vergangenen Jahr vom Parlament beschließen lassen.
Sollte der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission Recht geben, könnte Ungarn sogar mittels Geldstrafen gezwungen werden, die umstrittenen Regeln zu ändern.