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Gericht kippt Verbot: "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen

Der Publizist Jürgen Elsässer bei einer Demonstration am Montag, dem 5. September 2022
Der Publizist Jürgen Elsässer bei einer Demonstration am Montag, dem 5. September 2022 Copyright  Jan Woitas/(c) Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
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Von Euronews
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verbotsverfügung des Innenministeriums gegen das rechtsextreme Magazin "Compact" aufgehoben.

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Das "Compact"-Magazin darf seine Arbeit fortsetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und somit die Verbotsverfügung des Innenministeriums unter der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgehoben.

Das Bundesinnenministerium war nicht befugt, das rechtsextreme Magazin zu verbieten und somit wurde Verbotsverfügung aus dem Juli 2024 endgültig gekippt. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Ingo Kraft erfüllt die Vereinigung nicht alle Voraussetzungen für ein Verbot.

Warum wurde das Magazin vergangenes Jahr verboten?

Seit 2021 wird das Magazin vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.

Im Juli vergangenen Jahres hatte das Innenministerium unter der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die rechtsextremistischen Vereinigungen "COMPACT-Magazin GmbH" und dessen Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH" verboten.

Das Innenministerium begründete das Verbot wie folgend: Die "COMPACT-Magazin GmbH" verbreitet in ihren reichweitenstarken Publikationen rechtsextreme, antisemitische, rassistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie propagiert ein völkisch-nationalistisches Weltbild, hetzt gegen Minderheiten, insbesondere arabischstämmige Menschen, und ruft indirekt zum Widerstand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf.

So heißt es weiter, dass das Magazin eine zentrale Rolle in der Verbreitung und Vernetzung der "Neuen Rechten" spiele und enge Verbindungen zu Gruppierungen wie der "Identitären Bewegung" unterhalte.

Verbot kurz darauf per Eilentscheidung aufgehoben

Etwa ein Monat nach dem Verbot hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot per Eilentscheidung vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Magazin durfte daraufhin vorerst weiter veröffentlicht werden, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

Diese Entscheidung galt jedoch nur für das Hauptunternehmen. Auf die Begründung des Innenministeriums, warum das Magazin verboten wurde, entschied das Gericht: Es gibt zwar Hinweise auf verfassungsfeindliche Inhalte, aber es ist noch nicht klar genug, ob diese wirklich ein Verbot rechtfertigen.

Unter Berufung auf die Presse- und Meinungsfreiheit hat das Gericht dem Magazin erlaubt, seine Arbeit wieder aufnehmen. Außerdem könnten auch mildere Maßnahmen als ein komplettes Verbot ausreichen.

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