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Leipzig: Verhandlungen über Verbot des "Compact"-Magazins starten heute

Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des Magazins Compact, 30. März 2024.
Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des Magazins Compact, 30. März 2024. Copyright  Carsten Koall/(c) Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Copyright Carsten Koall/(c) Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Von Euronews
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Vor fast einem Jahr wurde das rechtsextreme Magazin vom damaligen Bundesinnenministerium verboten. Einen Monat später wurde das Verbot per Eilentscheidung aufgehoben. Ob das rechtens war, wird heute in Leipzig verhandelt.

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Über das Schicksal des von Jürgen Elsässer verlegte rechtsextreme Magazin "Compact" wird heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Ein Urteil wird heute voraussichtlich noch nicht fallen, das Gericht hat für die Hauptverhandlung vorsorglich auch den 11. und 12. Juni angesetzt.

Warum wurde das Magazin vergangenes Jahr verboten?

Seit 2021 wird das Magazin vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.

Im Juli vergangenen Jahres hatte das Innenministerium unter der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die rechtsextremistischen Vereinigungen "COMPACT-Magazin GmbH" und dessen Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH" verboten.

Das Innenministerium begründete das Verbot wie folgend: Die "COMPACT-Magazin GmbH" verbreitet in ihren reichweitenstarken Publikationen rechtsextreme, antisemitische, rassistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie propagiert ein völkisch-nationalistisches Weltbild, hetzt gegen Minderheiten, insbesondere arabischstämmige Menschen, und ruft indirekt zum Widerstand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf.

So heißt es weiter, dass das Magazin eine zentrale Rolle in der Verbreitung und Vernetzung der "Neuen Rechten" spiele und enge Verbindungen zu Gruppierungen wie der "Identitären Bewegung" unterhalte.

Verbot kurz darauf per Eilentscheidung aufgehoben

Etwa ein Monat nach dem Verbot hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot per Eilentscheidung vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Magazin durfte daraufhin vorerst weiter veröffentlicht werden, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

Diese Entscheidung galt jedoch nur für das Hauptunternehmen. Auf die Begründung des Innenministeriums, warum das Magazin verboten wurde, entschied das Gericht: Es gibt zwar Hinweise auf verfassungsfeindliche Inhalte, aber es ist noch nicht klar genug, ob diese wirklich ein Verbot rechtfertigen.

Unter Berufung auf die Presse- und Meinungsfreiheit hat das Gericht dem Magazin erlaubt, seine Arbeit wieder aufnehmen. Außerdem könnten auch mildere Maßnahmen als ein komplettes Verbot ausreichen.

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