In dem süddeutschen Bundesland wird nicht lange gefackelt: Ministerpräsident Söder hat eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vorgelegt. Damit sollen Polizisten künftig Drohnen abschießen dürfen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits angekündigt, dass der Abschuss von Drohnen per Schnellgesetz in Bayern beschlossen werden soll. Nun, innerhalb von rund einer Woche, ist der Kabinettsbeschluss fertig.
Bayern legt damit als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz zum Drohnen-Abschuss vor - schneller als Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU).
Die bayerische Polizei soll demnach Kompetenzen zum Aufspüren und Abschießen der unbemannten Flugobjekte bekommen. Bayerns Polizei soll unbemannte Flugobjekte nicht nur frühzeitig erkennen und die Lage einschätzen, sondern diese auch gezielt ausschalten können.
Söder sagte in einer Pressekonferenz am Dienstag: "Der Schutz der Infrastruktur hat für die Staatsregierung Priorität. Wir haben heute gesagt, wir müssen Tempo machen. Die Befugnisse der Polizei gegenüber der Drohne und dem Drohnenführer werden massiv verstärkt."
Bayern will das Bewaffnungsverbot für Polizei-Drohnen, das bis jetzt im Artikel 47 des Polizeiaufgabengesetzes festgeschrieben ist, streichen. Die Polizei soll eine aufgespürte Drohne vom Himmel holen können.
Söder: "Das kann heißen, die Steuerung zu übernehmen, einfangen oder schlicht und einfach abschießen."
Wie Euronews bereits berichtete, sollen Söder zufolge Jagd- und Fangdrohnen eingesetzt werden. Jagddrohnen, auch bekannt als Interceptordrohnen, können "feindliche" Drohnen entweder durch das Erfassen mit einem Netz oder einen gezielten kinetischen Aufprall neutralisieren.
Defense Lab in Erding mit Drohnenabwehrzentrum
Seit März ist bereits bekannt: Die Bundeswehr will beim Fliegerhorst Erding auf einer eigenständigen Liegenschaft des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) ein neues Innovationszentrum einrichten. Söder bekräftigte in diesem Zusammenhang erneut die geplante Gründung eines bayerischen Drohnenabwehrzentrums, das an diesem künftigen "Defense Lab" in Erding angesiedelt werden soll.
Wie das Innenministerium mitteilte, befasst sich bereits seit 2020 eine Arbeitsgruppe beim Polizeipräsidium München mit dem Schutz vor Drohnen. Die Polizei in Bayern verfügt bereits über verschiedene Abwehrsysteme, darunter sogenannte Jammer, die den Funkverkehr stören, sowie Netzpistolen zum Einfangen der Fluggeräte – auch wenn das bayerische Polizeiaufgabengesetz hier noch rechtliche Lücken aufweist. Diese sollen nun geschlossen werden.
Komplexe Rechtslage beim Drohnen-Abschuss
Der Einsatz von Abschussmaßnahmen gegen Drohnen ist luftrechtlich kompliziert geregelt: So liegt die Zuständigkeit für den Luftraum über Flughäfen und Bahnhöfen beim Bund – nicht bei den Ländern. Für die Gefahrenabwehr sind jedoch die Bundesländer verantwortlich. Sie können dazu ihre Landespolizeien einsetzen und bei Bedarf auch Amtshilfe durch Bundespolizei oder Bundeswehr anfordern.
Ein direkter Abschuss durch die Bundeswehr ist jedoch nur unter strengen Bedingungen zulässig. Das Grundgesetz erlaubt einen Einsatz der Streitkräfte im Inland nur in Ausnahmefällen – etwa zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuletzt Bedenken gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren geäußert. Die Bedenken folgten auf die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum Aufbau einer eigenen Drohneneinheit innerhalb der Bundespolizei, die zugleich auf die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe setzen soll.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält gut begründete Ausnahmefälle für rechtlich möglich – insbesondere bei großen oder hochfliegenden Drohnen. Seiner Ansicht nach ist dafür keine Grundgesetzänderung notwendig.
Das Gesetz muss noch vom Bayerischen Landtag beschlossen werden. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Söder, der Landtag könne das Gesetz noch dieses Jahr beschließen.