Die einheitliche Sozialleistung "PSU "soll den gesamten Prozess vereinfachen und Betrug eindämmen. Sie umfasst 13 Sozialleistungen, wirft aber Fragen zur Pflichtarbeit auf. Euronews erklärt den Stand der Dinge.
Die portugiesische Regierung hat im Ministerrat eine Gesetzgebungsermächtigung zur Einführung der Prestação Social Única (PSU) beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung dieser Leistung hat sie bereits an die Assembleia da República, das portugiesische Parlament, übermittelt. Einige Punkte bleiben jedoch offen. Diese Fragen sollen eine spätere Verordnung klären. Die Parlamentsdebatte beginnt dennoch an diesem Freitag, dem 12. Juni.
Nach Angaben der Regierung soll die PSU den Zugang zu Sozialleistungen vereinfachen. In Portugal gibt es derzeit 27 unterschiedliche Sozialleistungen mit verschiedenen, einkommensabhängigen Anspruchsvoraussetzungen in den Bereichen Solidarität, Familienleistungen und weiteren Unterstützungen.
Ein OECD-Bericht, der im vergangenen Jahr erschien, hatte bereits auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Sozialleistung hingewiesen. Der Bericht kritisierte, dass die Vielzahl an Leistungen und Teilsystemen ein unübersichtliches Geflecht an Geldleistungen schaffe – mit teils doppelten Zielsetzungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen und erhöhtem Unterstützungsbedarf.
Nach Einschätzung der OECD-Experten erschweren unterschiedliche Regeln zur Vermeidung von Doppelbezügen die Orientierung: Anspruchsberechtigte verstünden ihre Rechte oft nicht, würden zu unnötigen Anträgen motiviert, was Verwaltungskosten in die Höhe treibe, und schreckten womöglich davor zurück, Hilfe anzunehmen.
Der Bericht hob außerdem hervor: Trotz der Vielzahl an Programmen haben Sozialleistungen in Portugal im EU-Vergleich den geringsten Effekt auf die Armutsbekämpfung. „Die Sozialleistungen verringern die Armut nur um 2 % (ohne beitragsbezogene Leistungen)“.
PSU bündelt 13 nicht beitragsbezogene Leistungen
Künftig sollen anspruchsberechtigte Personen nicht mehr mehrere getrennte Beihilfen erhalten, sondern eine einzige Zahlung, die alle Beträge bündelt. Die Gesetzgebungsermächtigung umfasst die Integration von 13 nicht beitragsbezogenen Sozialleistungen in die PSU:
- Sozialhilfe zur Eingliederung, Rendimento Social de Inserção (RSI)
- Soziale Leistungen im Bereich Elternschaft, insbesondere das soziale Elterngeld, die soziale Leistung bei gesundheitlichen Risiken in der Schwangerschaft, die soziale Leistung bei Schwangerschaftsabbruch, die soziale Leistung bei besonderen Risiken, die soziale Leistung bei Adoption sowie die soziale Leistung für notwendige Fahrten zu einem Krankenhaus außerhalb der Insel des Wohnsitzes der Schwangeren zur Entbindung und zur Begleitung
- Sozialrente für ältere Menschen
- Sozialrente im besonderen Invaliditätsschutz
- Außerordentlicher Solidaritätszuschlag
- Hinterbliebenenrente
- Waisenrente
- Sozialer Arbeitslosenzuschlag.
Premierminister Luís Montenegro betonte, diese Reform solle die Sozialleistungen vereinfachen und zugleich Betrug und Missbrauch bei der Vergabe von Leistungen eindämmen.
Wer hat Anspruch auf die PSU?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die in Portugal leben. Für Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union gilt – wie bereits beim RSI – eine Mindestaufenthaltsdauer von einem Jahr.
Die Leistung bezieht sich nicht nur auf die antragstellende Person, sondern auf den gesamten Haushalt. Dazu zählen Ehepartner oder Personen in einer faktischen Lebensgemeinschaft, volljährige und minderjährige Angehörige sowie adoptierte, unter Vormundschaft stehende oder per Gerichtsbeschluss anvertraute Kinder.
Der Zugang hängt jedoch vom Einkommen des Haushalts ab, das unterhalb einer noch festzulegenden Grenze liegen muss. Berücksichtigt werden Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte sowie bereits gewährte Sozialleistungen und Vergünstigungen – etwa der Zugang zu Sozialwohnungen.
Außerdem zählt das Vermögen, darunter Immobilienbesitz und registrierte bewegliche Güter wie Autos. Haushalte, deren Ersparnisse, Auto oder Motorrad zusammen das 30-Fache des Indexwerts für Sozialleistungen (537,13 Euro), also 16.114 Euro, überschreiten, haben keinen Anspruch.
Sozialarbeit wird Zugangsvoraussetzung
Für arbeitsfähige Personen im Erwerbsalter ohne Beschäftigung legt die Regierung zusätzliche Bedingungen fest. Ihr Anspruch auf die PSU setzt kumulativ voraus, dass sie bei einem Jobcenter registriert sind, als arbeitsuchend gelten, aktiv für eine zumutbare Beschäftigung oder berufliche Qualifizierung zur Verfügung stehen und bereit sind, "soziale Solidaritätsaktivitäten" zu übernehmen.
Gerade diese letzte Bedingung sorgt für besonders viel Kritik. Diese sogenannte Sozialarbeit ist eine „zeitlich befristete Tätigkeit zugunsten öffentlicher Einrichtungen, gemeinnütziger Organisationen, Akteuren der Sozialwirtschaft oder des Katastrophenschutzes, den sogenannten Trägerorganisationen, zur Deckung sozialer und gemeinschaftlicher Bedürfnisse“.
„Sozialarbeit zeichnet sich durch unentgeltliche Tätigkeiten aus, die überwiegend nicht zum regulären Aufgabenprofil der in den Personalplänen oder kollektivrechtlichen Regelungen vorgesehenen Stellen gehören oder sich nicht mit den Aufgaben der Beschäftigten der Trägerorganisation überschneiden“, heißt es in der Verordnung.
Die Regierung schreibt außerdem vor, dass diese Sozialarbeit den Fähigkeiten und Qualifikationen der Leistungsbeziehenden entsprechen muss. Sie darf höchstens 15 Stunden pro Woche umfassen und acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Ab der dritten Verlängerung der PSU kann die Wochenhöchstgrenze auf 20 Stunden steigen.
Montenegro erklärte, Ziel sei es, „die soziale Unterstützung nicht zu einer Falle zu machen, die Menschen dauerhaft in Armut hält, sondern zu einem Sprungbrett – einem Aufzug, damit Menschen sich selbst und ihre Familien stärken“.
Die Verordnung garantiert den Teilnehmenden zudem Transport, Verpflegung bei einer Mindestdauer von vier Stunden pro Einsatztag sowie eine Unfallversicherung, für die die Trägerorganisation verantwortlich ist. Außerdem erhalten sie eine Teilnahmebestätigung oder -marke.
Wer ist von der Sozialarbeitspflicht befreit?
Die Verpflichtung zur Sozialarbeit gilt nicht für alle PSU-Beziehenden im Erwerbsalter, der Entwurf sieht mehrere Ausnahmen vor.
Ausgenommen sind Personen mit vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, Beziehende einer vorgezogenen Altersrente oder einer Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit, Menschen mit einer Behinderung von mindestens 80 %, Studierende sowie informelle Pflegepersonen.
Wer in eine dieser Kategorien fällt, muss der zuständigen Verwaltungseinheit „alle notwendigen Nachweise“ vorlegen, um den Anspruch auf Befreiung zu belegen, heißt es im Regierungsentwurf.
Jährliche Überprüfung, Verlängerung und Meldekanal für Missbrauch
Grundsätzlich wird die Prestação Social Única für jeweils ein Jahr bewilligt und kann nach erneuter Prüfung verlängert werden. Am Ende jedes Bewilligungszeitraums prüfen die Behörden Einkommen, Haushaltszusammensetzung und andere relevante Faktoren. Während des Jahres müssen Leistungsbeziehende Änderungen melden, die ihren Anspruch beeinflussen könnten.
Bei schwerwiegenden, ungerechtfertigten Verstößen gegen die Pflichten kann die Leistung ausgesetzt oder beendet werden.
Lehnt die leistungsberechtigte Person ohne triftigen Grund eine Arbeit, ein zumutbares Jobangebot, Sozialarbeit oder eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme ab, verhängt die Regierung zusätzlich eine Sperre der PSU für 24 Monate.
Der Regierungsentwurf sieht außerdem die Einrichtung eines Meldekanals für Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, Missbrauch oder Betrug im Zusammenhang mit der PSU vor.
Arbeitspflicht für Sozialleistungsbeziehende: Beispiele aus anderen EU-Staaten
Auch andere EU-Staaten entwickeln ähnliche Modelle, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen und ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ein einheitliches EU-Modell gibt es jedoch nicht, da jedes Land sein eigenes System der sozialen Sicherung und die damit verbundenen Pflichten festlegt.
In den Niederlanden ist die Pflicht zu Sozialarbeit oder gemeinnützigen Tätigkeiten besonders klar geregelt – und zwar im Rahmen der Participatiewet (Teilhabegesetz). Wer Sozialleistungen bezieht, kann verpflichtet werden, von der Gemeinde zugewiesene Tätigkeiten im öffentlichen Interesse zu übernehmen.
Wer solche Aufgaben verweigert, muss mit Kürzungen seiner Leistungen rechnen. Die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Kommunen.
In Deutschland ist das Bürgergeld das zentrale Mindestsicherungsprogramm. Es unterstützt arbeitslose oder einkommensschwache Menschen finanziell und legt den Schwerpunkt auf langfristige Beschäftigungsfähigkeit, Qualifizierung und soziale Teilhabe.
Wer Bürgergeld beantragen will, muss beim Jobcenter gemeldet sein, aktiv nach Arbeit suchen und zumutbare Stellenangebote annehmen.
In der Vergangenheit führten einige deutsche Bundesländer, etwa Sachsen-Anhalt, eine Regel zur Gemeinschaftsarbeit ein. Im Jahr 2010 wurde sie landesweit übernommen. Ziel war es, Langzeitarbeitslose in Tätigkeiten von allgemeinem Interesse zu beschäftigen, wenn sich keine Stelle im regulären Arbeitsmarkt finden ließ.
Zu den Aufgaben gehörten unter anderem die Begleitung älterer Menschen, die Essensausgabe in Sozialkantinen, Nachbarschaftshilfe oder die Unterstützung von Sportvereinen. Auch die Pflege von Grünanlagen war Teil dieser Tätigkeiten. Das Modellprojekt zur Gemeinschaftsarbeit wurde mindestens bis 2014 mit EU-Mitteln finanziert.
Dänemark und Ungarn gehören ebenfalls zu den Staaten, die Sozial- oder Gemeinschaftsarbeit als Voraussetzung für den Bezug bestimmter Sozialleistungen beibehalten haben. Dazu zählen etwa öffentliche Arbeiten, Stadtreinigung und Instandhaltung von Infrastruktur.
In Italien, Frankreich, Belgien und Schweden gelten weniger strenge Regeln. Dort müssen Sozialleistungsbeziehende zwar aktiv nach Arbeit suchen und an Integrations- oder Vermittlungsprogrammen teilnehmen, doch Gemeinschaftsarbeit ist dort keine zwingende Bedingung.
Was bleibt noch offen?
Der portugiesische Regierungsentwurf legt zwar die allgemeinen und besonderen Bedingungen der PSU fest, lässt aber zahlreiche Fragen offen. Die Antworten sollen in einer späteren Verordnung geregelt werden.
Offen ist unter anderem der Referenzbetrag der Leistung. Im Entwurf steht lediglich, dass sich dieser als Prozentsatz des Indexwerts für Sozialleistungen (IAS) bemisst, der in einer Verordnung der zuständigen Regierungsmitglieder für Finanzen sowie Solidarität und Soziales festgelegt werden soll.
Noch unklar ist auch, welche konkreten Tätigkeiten als Sozialarbeit gelten werden, wie genau der Meldekanal funktionieren soll und wie die Vertraulichkeit der meldenden Personen garantiert wird.
Die Verordnung geht diesen Freitag in die Plenardebatte. Die anschließende Detailberatung soll höchstens zehn Tage dauern. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Text noch geändert wird, um bei der abschließenden Gesamtabstimmung eine Mehrheit zu sichern.
Die Regierung begründet die Eile mit den Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans PRR. Ohne diese Reform würden laut Regierung rund 620 Millionen Euro aus Brüssel nicht ausgezahlt.