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EU-Parlament beschließt strengstes Migrationsgesetz seiner Geschichte

Im Hafen von Shengjin verlassen Migranten das italienische Marineschiff „Libra“, nahe einem von Italien eingerichteten Zentrum für Rückführungen.
Hafen Shengjin: Migranten gehen von Bord des italienischen Marineschiffs „Libra“, wo Italien ein Rückführungszentrum eingerichtet hat. Copyright  Copyright 2024 The Associated Press. All rights reserved
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Von Vincenzo Genovese
Zuerst veröffentlicht am
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Das Europäische Parlament hat einem neuen EU-Gesetz zugestimmt, das umstrittene Rückführzentren außerhalb der Union und Wohnungsdurchsuchungen erlaubt. Konservative stimmten dabei gemeinsam mit Rechtsaußen-Fraktionen.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die Rückführung von Migrantinnen und Migranten ohne legales Aufenthaltsrecht in der EU beschleunigen soll. Möglich wurde dies durch die Unterstützung aus der Mitte-rechts- und der rechtsaußen-Fraktion.

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Die sogenannte Rückführungsverordnung gilt als härteste Kursänderung der EU-Migrationspolitik seit Jahrzehnten. Sie ist umstritten, denn sie erlaubt es Mitgliedstaaten, durch Abkommen mit Nicht-EU-Ländern Abschiebezentren außerhalb der EU einzurichten, sogenannte Rückführungshubs.

Diese Hubs können als Transitunterkünfte dienen, in denen Menschen auf ihre Rückkehr in ihr Herkunftsland warten. Sie können aber auch Orte sein, an denen Migrantinnen und Migranten über längere Zeit bleiben, im Extremfall ohne Frist und ohne Garantie auf eine spätere Rückführung. Nur unbegleitete Minderjährige wären von der Regelung ausgenommen; Familien mit Kindern könnten in solche Zentren verlegt werden.

Das Gesetz erhielt 418 Ja- und 218 Nein-Stimmen bei 30 Enthaltungen. Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses applaudierten die Befürworter, einige Abgeordnete am rechten Rand skandierten „Schickt sie zurück“ und meinten damit Migrantinnen und Migranten ohne regulären Status.

Abgeordnete auf der Gegenseite antworteten mit Rufen wie „Schämt euch“.

Die Abstimmung bestätigt, dass sich im Parlament bei Migrationsfragen eine rechtsgerichtete Mehrheit herausbildet. Die Mitte-rechts-Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) stimmte erneut mit den rechtsgerichteten Europäischen Konservativen und Reformern (EKR) sowie den rechtsextremen Patriots for Europe (PfE) und Europe of Sovereign Nations (ESN).Auch mehrere Abgeordnete der liberalen Fraktion Renew Europe unterstützten den Text.

Die EVP schließt eine formelle Zusammenarbeit mit Parteien, die sie als zu extrem einstuft, weiterhin aus. Dazu gehören die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) und der französische Rassemblement National. EVP-Chef Manfred Weber hat Bündnisse mit solchen Kräften wiederholt ausgeschlossen.

Gleichzeitig hält die EVP deren Stimmen für entscheidend, um härtere Migrationsgesetze durchzusetzen. So kann sie eine alternative Mehrheit schmieden, jenseits der traditionellen Mittekoalition aus EVP, Sozialisten und Demokraten (S&D) und Renew Europe.

Sozialdemokraten und linke Abgeordnete lehnten die Verordnung weitgehend ab. Sie warnen, die Pläne könnten die Grundrechte von Migrantinnen und Migranten aushöhlen.

„Diese Verordnung droht, rechtlich fragwürdige Praktiken zu normalisieren, die in der EU noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären“, erklärte Ana Catarina Mendes, Vizepräsidentin der S&D-Fraktion, in einer Mitteilung.

Neben den Rückführungshubs enthält das neue Gesetz auch eine Bestimmung, die Durchsuchungen des „Wohnortes oder anderer einschlägiger Räumlichkeiten“ von Menschen ohne regulären Status erlaubt. NGOs und zivilgesellschaftliche Gruppen vergleichen dies mit den berüchtigten Razzien der US-Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE).

Weitere Bestimmungen sehen längere Haftzeiten, schärfere Einreisesperren und neue Befugnisse vor, um irreguläre Migrantinnen und Migranten aufzuspüren.

Die zulässige Höchstdauer der Abschiebungshaft steigt von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre. Sie kann um weitere sechs Monate verlängert werden; für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, ist eine unbegrenzte Haftdauer möglich.

Einreisesperren würden ebenfalls deutlich strenger. In den meisten Fällen sollen sie von bisher fünf auf zehn Jahre steigen, für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, sind lebenslange Einreiseverbote möglich.

Die Verordnung ändert auch das Rechtsmittelverfahren. Bislang ruhen Rückführungen automatisch, solange eine Klage anhängig ist. Nach den neuen Regeln entfällt dieser automatische Schutz; Gerichte entscheiden künftig im Einzelfall, ob ein Rückkehrbescheid ausgesetzt wird.

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