Kostenloser Rollkoffer, gebührenfreie Namenskorrekturen und Entschädigungen bis 600 Euro: Die EU stärkt die Rechte von Flugreisenden.
In Europa haben Flugverspätungen seit 2015 deutlich stärker zugenommen als der Luftverkehr selbst. Während die Zahl der Flüge um 11,5 Prozent stieg, nahmen die Verspätungen um 82,7 Prozent zu. Nach Angaben des internationalen Luftfahrtverbands IATA entstand dadurch ein wirtschaftlicher Schaden von rund 17,5 Milliarden Euro.
Für Reisende ist es jedoch seit Inkrafttreten der EU-Fluggastrechteverordnung 261 im Jahr 2004 häufig schwierig, ihre Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.
Nun wollen die EU-Gesetzgeber den Schutz von Passagieren stärken.
Nach zähen Verhandlungen einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament am 15. Juni auf eine Reform der Fluggastrechte. Grundlage ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013.
Die Neuregelung kommt nicht überraschend. Verbraucherorganisationen kritisieren seit Langem intransparente Zusatzgebühren und den Umgang vieler Fluggesellschaften mit den Rechten ihrer Passagiere. Nach Angaben des europäischen Verbraucherverbands BEUC können bislang nur 38 Prozent der anspruchsberechtigten Reisenden ihre Rechte tatsächlich in Anspruch nehmen.
Der Rat hatte zunächst gefordert, die bestehenden Schutzbestimmungen abzuschwächen. Die Abgeordneten setzten jedoch durch, dass die bisherigen Entschädigungen von 250 bis 600 Euro bei Verspätungen von mehr als drei Stunden erhalten bleiben.
Neu ist unter anderem, dass Fluggesellschaften für die Korrektur eines Tippfehlers im Namen künftig keine Gebühr mehr verlangen dürfen. Kinder unter 14 Jahren und Menschen mit Behinderungen erhalten kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Begleitpersonen. Außerdem müssen Airlines das Mitführen eines kleinen Rollkoffers als Handgepäck künftig im Basispreis des Tickets berücksichtigen. Dadurch sollen Flugpreise leichter vergleichbar werden.
Bis die neuen Schutzmaßnahmen Mitte 2027 in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen Regeln.
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