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Faktencheck: Verbietet die EU Mehrfachpackungen mit Wasserflaschen?

Ein Mann liefert Plastikflaschen mit Wasser an einem heißen Tag in Istanbul, Türkei, am Samstag, 20. Juni 2026. (AP Photo/Francisco Seco)
Ein Mann verteilt an einem heißen Tag in Istanbul, Türkei, Wasser in Plastikflaschen, Samstag, 20. Juni 2026. (AP Photo/Francisco Seco) Copyright  AP Photo
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Von Noa Schumann
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In sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, die EU verbiete ab August Mehrfachpackungen mit Mineralwasser. Ein Blick ins Gesetz zeigt ein komplexeres Bild.

In sozialen Netzwerken kursieren Beiträge in denen behauptet wird, die EU werde ab diesem Sommer den Verkauf klassischer, in Folie eingeschweißter Wasser-Mehrfachpacks verbieten.

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Unter denen, die die Behauptung verbreiten, ist auch die französische EU-Abgeordnete Virginie Joron aus der Rechtsaußen-Partei Rassemblement National und der Gruppe Patriots for Europe, die argumentiert, neue EU-Vorschriften zwängen Verbraucher dazu, Wasserflaschen einzeln zu tragen.

Die Beiträge beziehen sich auf die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).

Das ist jedoch irreführend. Die Verordnung ist Teil eines umfassenderen EU-Pakets, das Verpackungsabfälle verringern und die Wiederverwertbarkeit im gesamten Binnenmarkt verbessern soll. Einige Bestimmungen treten zwar am 12. August 2026 in Kraft, sie verbieten aber keine Kunststoffringe oder Folienhüllen von Wasser-Mehrfachpacks.

Einige Tage nach ihrem Post veröffentlichte Joron eine Pressemitteilung auf X als Reaktion auf einen Faktencheck des französischen Senders TF1. Darin beklagte sie eine aus ihrer Sicht "vollständige regulatorische Unsicherheit" für die Mineralwasserbranche.

Sie betonte zudem, sie habe in ihrem ursprünglichen Beitrag ausdrücklich von "langfristig" gesprochen und damit die übergeordneten Ziele der Verordnung gemeint, nicht ein pauschales Verbot ab dem 12. August.

Verpackungen und Abfall verringern

Die ersten Maßnahmen, die am 12. August in Kraft treten, begrenzen vor allem den Einsatz von PFAS – einer Gruppe langlebiger Stoffe, die oft als "Ewigkeitschemikalien" bezeichnet werden – in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Diese Stoffe stehen zunehmend in der Kritik, weil sie sich kaum abbauen und sich in der Umwelt anreichern können.

Die weitergehende Verordnung soll überflüssige Verpackungen verringern und der EU helfen, ihr Ziel zu erreichen: Bis 2030 sollen alle Verpackungen auf dem europäischen Markt wiederverwertbar oder wiederverwendbar sein.

Sie soll außerdem das Wachstum der in der gesamten Union anfallenden Verpackungsabfälle bremsen. Nach Angaben von Eurostat fielen in der EU 2023 insgesamt 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Pro Kopf waren das im Schnitt 35,3 Kilogramm Kunststoffverpackungen.

Gelten die Regeln für Wasser-Mehrfachpacks?

Ein Teil der Verwirrung geht auf Vorschriften zu gebündelten Kunststoffverpackungen zurück. Die Verordnung schränkt bestimmte Arten von Schrumpffolie ein, mit denen Produkte – darunter einige Mehrfachpacks – zusammengehalten werden.

Die Regeln gelten jedoch nur für gebündelte Verpackungen aus Kunststoff. Verpackungen aus anderen Materialien bleiben erlaubt.

Wichtig ist auch: Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, wenn gebündelte Verpackungen etwa für den Transport von Waren notwendig sind.

Ein Arbeiter stellt Wasserflaschen zur Verteilung bereit. (AP Photo/Matt Slocum)
Ein Arbeiter stellt Wasserflaschen zur Verteilung bereit. (AP Photo/Matt Slocum) AP Photo

Bei Wasserflaschen dürften Mehrfachpacks unter diese Ausnahme fallen. Sie dienen dazu, schwere Lasten sicher zu transportieren. Die Europäische Kommission hat jedoch noch keine detaillierten Leitlinien vorgelegt, wie die Regeln konkret anzuwenden sind.

Im Gegensatz dazu richten sich die Beschränkungen vor allem gegen unnötige gebündelte Einweg-Kunststoffverpackungen. Sie sollen Verbraucher zum Kauf mehrerer Produkte auf einmal animieren, etwa Plastikfolien um Getränkedosen-Mehrfachpacks und andere Waren im Einzelhandel.

Die Europäische Kommission will bis Februar 2027 Umsetzungsleitlinien vorlegen. Darin soll sie erläutern, welche Formen gebündelter Verpackungen von den Beschränkungen erfasst sind und welche Ausnahmen gelten.

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