In Paris hat die französische Nationalversammlung dafür gestimmt, die mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft in die Verfassungsreform
In Paris hat die französische Nationalversammlung dafür gestimmt, die mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft in die Verfassungsreform aufzunehmen. Der umstrittene Artikel 2 wurde am Dienstag mit einer Mehrheit von 14 Stimmen beschlossen. Er sieht vor, dass Personen, die wegen terroristischer Verbrechen verurteilt worden, die Staatsbürgerschaft oder daran gekoppelte Rechte entzogen werden können. Passagen zur Bestrafung von Tätern mit doppelter Staatsbürgerschaft wurden gestrichen.
Am Montag hatte die Nationalversammlung bereits dem ersten Artikel der Verfassungsreform zugestimmt, der vorsieht, dass die Regelungen zum Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden, was der Regierung mehr Befugnisse geben würde. Das gesamte Gesetzespaket ist jedoch noch nicht durch. Es muss von beiden Kammern des Parlaments getrennt beschlossen und anschließend noch einmal bei einer gemeinsamen Sitzung bestätigt werden.
Im Senat wurde am Dienstag zudem die Verlängerung des Ausnahmezustands um drei Monate beschlossen. Bevor dies in Kraft treten kann, muss die Nationalversammlung ein weiteres Mal zustimmen.
Im vergangenen Jahr hatte der französische Regierungschef einem jungen Einwanderer als Held von Paris die Staatsbürgerschaft verliehen.
Verschiedene französische Medien berichten auch, was sich seit den Anschlägen vom 13. November 2015 für die Franzosen geändert hat, seit sie im Ausnahmezustand, dem “Etat d’urgence”, leben.
Ce qui a changé depuis le 13 nov : collection d’histoires d’une France en état d’urgence https://t.co/f4Hk2WoRvppic.twitter.com/eI41a5mEj1
— France Culture (@franceculture) 10. Februar 2016