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Südafrikas Präsident lobt Urteil des Verfassungsgerichts gegen ihn

Südafrikas Präsident lobt Urteil des Verfassungsgerichts gegen ihn
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Von Euronews
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Südafrikas Präsident hat sich für den millionenteuren Ausbau seines Wohnsitzes auf Staatskosten gerechtfertigt. Insgesamt kosteten die Arbeiten rund

Südafrikas Präsident hat sich für den millionenteuren Ausbau seines Wohnsitzes auf Staatskosten gerechtfertigt.

Insgesamt kosteten die Arbeiten rund fünfzehn Millionen Euro; das Geld für die rein privaten Ausbauten wie Schwimmbecken oder Hühnerstall will Jacob Zuma nun zurückzahlen.

Sie hatten mit Sicherheitsanforderungen nichts zu tun – auch wenn zum Beispiel der Pool zunächst als Feuerwehrteich deklariert worden war.

Dazu bedurfte es aber erst eines harschen Urteils des Verfassungsgerichts: Die entsprechende – und bindende – Entscheidung einer Schlichterin vor zwei Jahren hatte Zuma ignoriert.

Jetzt begrüßt er dafür das Urteil der höchsten Richter. Dieses Urteil, so sagt er, unterstreiche die Werte der schwererkämpften Freiheit und Demokratie in Südafrika.

Er habe nie unredlich oder korrupt gehandelt, sagt Zuma zudem; auch die Verfassung habe er nie verletzen wollen. Genau das hatten ihm die Richter vorgeworfen.

Zuma habe es versäumt, die Verfassung hochzuhalten, zu verteidigen und zu respektieren, sagte Gerichtspräsident Mogoeng Mogoeng bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Das Urteil sei einstimmig gefallen.

Das Finanzministerium muss nun binnen 60 Tagen die zurückzuzahlende Summe festlegen.

Das Gericht kritisierte auch das von Zumas Regierungspartei ANC dominierte Parlament. Die Abgeordneten hätten es versäumt, den Präsidenten zur Rechenschaft zu ziehen und ihn zur Rückzahlung zu bewegen.

Der 73-jährige Zuma wies die Forderung nach einer Rückerstattung jahrelang zurück. Erst im Februar ließ er erkennen, dass er bereit wäre, einen unbestimmten Teil der Kosten zurückzuzahlen.

Den von der Opposition geforderten Rücktritt hat Zuma nun vorerst abgewendet. Die Führungsspitze des ANC beschloss nach dem Urteil, ihn auch weiterhin zu stützen.

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