Frankreich führt Geldstrafen für Freier ein

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Von Euronews mit dpa
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Kunden von Prostituierten in Frankreich müssen künftig mit hohen Geldstrafen rechnen. Freiern drohen bis zu 1.500 Euro Geldbuße, im Wiederholungsfall

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Kunden von Prostituierten in Frankreich müssen künftig mit hohen Geldstrafen rechnen. Freiern drohen bis zu 1.500 Euro Geldbuße, im Wiederholungsfall sogar 3.750 Euro, das beschloss das französische Parlament nach jahrelangem Streit. Der Kauf sexueller Handlungen sei eine Verletzung der Menschenwürde.
Das Gesetz stellt den Besuch bei Prostituierten unter Strafe, Prostituierte sebst bleiben straffrei. Die Abgeordneten hatten seit Ende 2013 schon dreimal für den Entwurf aus der Fraktion der regierenden Sozialisten gestimmt. Der von der konservativen Opposition dominierte Senat verhinderte aber stets die zentralen Änderungen.

Pénalisation des clients de prostituées: “Cette proposition de loi est idiote” dit E. Brunet https://t.co/PpYxTZqMJWpic.twitter.com/mo2a0R7Qcj

— RMC (@RMCinfo) April 6, 2016

Gegner der Prostitution begrüßen den Abschreckungseffekt auf die Kunden: “Nicht die Prostituierten werden mehr kriminalisiert; werden sie missbraucht, können sie bei der Polizei eine Anzeige machen, das ging vorher nicht. Das Kräfteverhältnis ändert sich völlig, sie sind jetzt in einer Position der Stärke, weil sie jetzt sagen können, der Freier ist im Unrecht.”

Prostituiertenorganisationen haben jahrelang gegen die Pläne demonstriert, sie sehen ein wachsendes Risiko für die Sexarbeiterinnen: “Sobald die Kunden eine Geldbuße riskieren, werden die Frauen ihr – legales -Geschäft weniger öffentlich betreiben, das Geschäft wird leiden und die Kunden werden es leichter haben, den Prostituierten ihre Bedingungen zu diktieren”

Pénalisation des clients : je travaille auprès de prostituées. Cette loi les met en danger https://t.co/phwv1IBvFipic.twitter.com/DHLWMlBrek

— Le Plus (@LePlus) April 6, 2016

In Deutschland ist Prostitution legal, die Regierung will aber künftig Freier von Zwangsprostituierten bestrafen. Ein am Mittwoch verabschiedeter Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren.Damit soll eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt werden.
Wer freiwillig einen Fall von Menschenhandel oder Zwangsprostitution anzeigt, soll nicht bestraft werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz von Frauen und Kindern vor Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem «deutlichen und richtigen Signal». Zwangsprostitution sei kein Bagatelldelikt, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Er war jedoch skeptisch, ob die Strafrechtsverschärfung praxistauglich ist. Einem Kunden muss nämlich nachgewiesen werden, dass er wusste oder hätte wissen können, dass er bei einer Zwangsprostituierten war.

Ähnlich äußerte sich der “Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen.“http://berufsverband-sexarbeit.de/ «Wir glauben nicht, dass Kunden das auf den ersten,zweiten oder auch dritten Blick erkennen können, ob eine Zwangslage vorliegt», sagte Verbandssprecherin Undine de Rivière.

Fighting myths: About the press work of a #sexworker organisation | Interview w. Undine de Rivière [German] http://t.co/RXt4du9BSX#sexwork

— Research Project GER (@photogroffee) February 26, 2015

Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 mehr als 30 000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. 80 Prozent der Opfer sind demnach Frauen oder Mädchen und werden sexuell ausgebeutet. Bereits Ende März hatte das Kabinett ein Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das eine Kondompflicht für Freier, Standards für Bordelle sowie Anmelde- und Beratungspflichten für Prostituierte vorsieht.

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