Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz zur Einführung der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen passieren lassen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt kann sich freuen: Der Bundesrat hat am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Einführung der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen passieren lassen. Damit steht der Maut-Einführung nichts mehr entgegen.
Die Maut für PKWs wurde bereits 2015 beschlossen. Doch die Umsetzung blieb aus, da die EU eine Benachteiligung von Fahrern aus dem Ausland gegenüber inländischen KFZ-Fahrern befürchtete. Letztere sollten für die Mautzahlungen vollständig über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden. Die EU hatte gegen die Bundesrepublik ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht eingeleitet. Im Dezember 2016 hatte der Bundesverkehrsminister mit der EU-Kommission entsprechende Anpassungen des Gesetzesentwurfs ausgehandelt.
Die Änderungen sehen vor, dass Kurzzeittarife für ausländische Fahrzeuge stärker differenziert werden. Deutsche Autofahrer mit neueren, abgasarmen Euro-6 Automodellen sollen als Ausgleich für die Mautzahlungen eine geringere Kfz-Steuer bezahlen.
Mit der Maut sollen jährlich bis 500 Millionen Euro eingenommen werden, die ausschließlich für Straßen-Investitionen gedacht sind.
Nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens will Dobrindt eine europaweite Ausschreibung starten, mit der ein Betreiber für das Mautsystem gesucht werden soll.