"Scharia-Polizei": Bundesgerichtshof hebt Freisprüche auf

"Scharia-Polizei": Bundesgerichtshof hebt Freisprüche auf
Von Euronews mit dpa
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2014 hatten die Männer einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen - zum Teil mit der Aufschrift "Sharia Police". Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

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Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Freisprüche im Fall der sogenannten "Scharia-Polizei" aufgehoben. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen. 

Alle sieben Angeklagten waren im November 2016 vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Im September 2014 hatten die Männer einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen - zum Teil mit der Aufschrift "Sharia Police". Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten.

Anders als ihre Kollegen haben die Richter in Karlsruhe Zweifel daran, dass die Beschuldigten tatsächlich nicht gegen das Uniformverbot verstoßen haben.

"Maßgeblich ist insbesondere, ob die Westen eine einschüchternde Wirkung auf die Zielgruppe nämlich auf junge Muslime haben", so BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. Das hat das Landgericht nicht geprüft. Und diese Prüfung wird das Landgericht nun nachzuholen haben."

In ihrem Urteil sprachen die Karlsruher Richter von einer "rechtsfehlerhaften Abwägung" durch das Landgericht Wuppertal, an dem nun eine andere Strafkammer den Fall erneut verhandeln und entscheiden muss.

Die Richter dort müssten nun prüfen, ob das Auftreten der selbst ernannten Religionspolizisten aggressiv war und vor allem die eigentliche Zielgruppe – junge Muslime – womöglich eingeschüchtert hat. Dies wurde laut des BGH bislang noch nicht geprüft.

Als mutmaßlicher Initiator der Aktion gilt der Islamisten-Prediger Sven Lau (37), der im Juli 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf in einem anderen Fall wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden war. Auf der Anklagebank in Wuppertal hatte er nicht gesessen.

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