Saufen erlaubt! 32-jährige setzt sich gegen Alkoholverbot in Duisburg durch

Saufen erlaubt! 32-jährige setzt sich gegen Alkoholverbot in Duisburg durch
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Von Kirsten Ripper
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Eine Duisburgerin fand, dass das Alkoholverbot in der Innenstadt von Duisburg ihre Freiheit einschränkt. Das Verwaltungsgericht gab ihr recht.

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Erst im März hatte der Stadtrat von Duisburg das Alkoholverbot in der Innenstadt um ein Jahr verlängert, doch jetzt wurde die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gekippt.

Eine 32-jährige Duisburgerin hatte geklagt, weil sie sich durch das Alkoholverbot in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlte. Das Gericht gab ihr recht und erklärte das Verbot für rechtswidrig.

In der Begründung heißt es, die für den Erlass einer entsprechenden Regelung erforderliche abstrakte Gefahr für ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liege nicht vor. Der Alkoholkonsum sei nur mittelbare Ursache für die mögliche Schädigung etwa der körperlichen Unversehrtheit Dritter durch Übergriffe, Lärm oder ähnliches. Zudem träten die schädlichen Folgen des Alkoholkonsums nicht bei jedem Konsumenten zu Tage. 

Laut Verwaltungsgericht hat die Stadt Duisburg nur verhältnismäßig wenige Vorfälle im Zusammenhang mit negativen Wirkungen des Alkoholkonsums belegen können. 

Störendes Verhalten in Verbindung mit Alkoholkonsum werde bereits aufgrund einer anderen Regelung mit Bußgeld geahndet.

Für das Verbot waren vor allem die Einzelhändler der Duisburger Innenstadt, deren Kunden sich durch betrunkene und pöbelnde Menschen belästigt fühlten.

Der Anwalt der Klägerin Jasper Prigg sagte im Gespräch mit Watson, es bestehe keinesfalls eine Gefahr für die Sicherheit. Das Alkoholverbot betreffe eine immerhin 53 Fußballfelder große Fläche und damit weite Teile der Innenstadt. 

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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