#EU-Asylpolitik: Ausschiffung nach #Libyen verstößt gegen die #Menschenrechte
Das Rettungsschiff Aquarius fungiert im europäischen Asylstreit als wichtiger Weckruf. Die Flüchtlingsfrage steht auf der politischen Agenda nun wieder ganz oben.
Die Europäische Kommission hat deshalb kürzlich bereits ein Sondertreffen einberufen, um über Europas Asylpolitik zu beraten. Auch beim EU-Gipfeltreffen ein paar Tage Ende Juni hatte die Flüchtlingspolitik oberste Priorität.
Über die Stärkung der Außengrenzen Europas aber auch die Einstufung der Flüchtlingskrise als Sicherheitsfrage herrscht unter den EU-Ländern breiter Konsens.
Seit der Aquarius allerdings ist es für Nichtregierungsorganisationen deutlich schwieriger geworden, zu operieren.
Vor einigen Tagen hat Libyen sein eigenes Seenotrettungszentrum geöffnet, das künftig von der libyschen Küstenwache betrieben werden soll. Damit soll Libyen die volle Verantwortung im Mittelmeerraum übernehmen, wo die meisten Flüchtlinge ertrinken.
Dies versetzt die Nichtregierungsorganisationen in eine schwierige Sitiation. Laut Gesetz unterliegen sie nämlich dem libyschen Seenorettungszentrum und müssen sich infolgedessen auch an die Vorgaben bezüglich der Ausschiffungsorte halten.
Andererseits bietet Libyen den Asylbewerbern keinen Schutz vor Verfolgung. Flüchtlinge nach Libyen zu bringen vertstößt damit gegen die Menschenrechte.
Rettungsschiffe von Nichtregierungsorganisationen, wie die Aquarius, warten daher noch ab, bis darüber Klarheit gewonnen wird.
Eine Zwischenlösung sieht die EU in der Einrichtung sogenannter Ausschiffungsplattformen in nordafrikanischen Ländern.
Allerdings hat sich bisher kein einziges nordafrikanisches Land dazu bereit erklärt.
Die Situation bleibt laut der Europäischen Kommission deshalb weiterhin unklar.