Lohnsteuer: Franzosen würden sie lieber auch jeden Monat loswerden

Lohnsteuer: Franzosen würden sie lieber auch jeden Monat loswerden
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Von su mit dpa
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In den meisten Ländern Europas wird die Lohnsteuer an der Quelle einbehalten - beim Arbeitgeber. In Frankreich wurde das von vielen Regierungen vor Macron diskutiert und angekündigt

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In Deutschland heißt Nettolohn: Nach Sozialversicherung und nach Steuern, also der einbehaltenen Lohnsteuer. In Frankreich heißt Nettolohn: Brutto minus Sozialabgaben. Und die Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer selber, im Jahr darauf. Denn bisher wird die Einkommenssteuer in Frankreich, anders als in Deutschland seit fast 100 Jahren, nicht direkt an der Quelle beim Arbeitgeber einbehalten.

Die meisten Länder in Europa verwenden seit Jahrzehnten das sogenannte PAYE-System (Pay as you earn) die Ausnahmen sind Frankreich, die Schweiz und Slowenien.

Der Wechsel Einkommensbesteuerung an der Quelle wurde von vielen Regierungen vor Emmanuel Macron diskutiert und angekündigt.

Einer der Gründe, warum sie nicht schon vor langer Zeit umgesetzt wurde, ist die Komplexität des französischen Steuersystems. Hier werden Haushalte besteuert und nicht Einzelpersonen.

Die Optionen: Einmal zahlen pro Jahr - was ziemlich schmerzhaft sein kann, etwa wenn man nach einem Jobwechsel weniger verdient -, per Quartal oder monatlich in 10 Monaten des Jahres. Nach den neuesten Daten ist das bei den Franzosen die beliebteste Option, 60 Prozent der Steuerzahler sind demnach für monatliche Zahlungen.

In Frankreich zahlten laut Finanzministerium 16,5 Millionen Steuerpflichtige - das entspricht ungefähr der Hälfte der aktiven Bevölkerung - 73 Milliarden Euro Einkommensteuer (2016).

Gleichzeitig (2016) war die Steuerquote (Verhältnis der Steuereinnahmen zum Bruttoinlandsprodukt BIP, also der Wirtschaftsleistung) in Frankreich in den EU-Ländern am höchsten - 47,6% des BIP. Nur Dänemark kommt auf eine vergleichbare Queote (46,6 % laut US-Denkfabrik Heritage Foundation). Deutschland zum Vergleich: 36,9 Prozent.

WEILE AN DIESER QUELLE

Fazit: Der Steuerbürger zahlt bei der Quellen-Einkommensteuer ähnlich viel, aber zeitnäher. Auf die Unternehmen kämen allerdings Aufgaben zu, die sie bisher nicht gewohnt sind. So hat in Deutschland der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen, vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.

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