Von Andreas Rogal
Der EuGH Generalanwalt hat sich damit der Einschätzung der EU-Kommission angeschlossen.
Die Zwangspensionierung von Richtern in Polen verstößt gegen EU-Recht.
Zu dieser Einschätzung ist am Donnerstag der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in einem Gutachten gekommen.
Die EU-Kommission hatte durch das polnische Gesetz die Unabhängigkeit der Justiz im Lande für gefährdet erachtet und vor dem EuGH geklagt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das EuGH daraufhin Polen in einer vorläufigen Verfügung aufgetragen, das Gesetz auszusetzen.
Das eigentliche Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.