EuGH: PKW-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar

EuGH: PKW-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar
Copyright REUTERS/Andreas Gebert
Copyright REUTERS/Andreas Gebert
Von Andrea Büring mit dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

WERBUNG

Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof. Damit geben die Luxemburger Richter einer Klage Österreichs statt, das von den Niederlanden unterstützt wird.

Sie begründeten weiter, die Abgabe verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Die Regierungen in Wien und Den Haag sind der Ansicht, dass die sogenannte Abgabe ausländische Fahrer benachteiligt, da inländische Autobesitzer die Maut über Abzüge bei der Kfz-Steuer voll erstattet bekommen sollen. Damit würden allein ausländische Autofahrer Abgaben auf deutschen Straßen zahlen - der entscheidende Unterschied zu Vignetten und PKW-Mauten in anderen europäischen Ländern.

Eigentlich wurde die Maut bereits 2015 für deutsche Autobahnen und Bundesstraßen beschlossen. Sie war ein Prestigeprojekt des früheren CSU-Chefs Horst Seehofer. Die Abgabe sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 eingeführt werden.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Neuwagenverkäufe europaweit stark rückläufig

The Brief from Brussels: Politik in Flandern, EP-Fraktionen, Pkw-Maut

Diesmal sechs Tage: GDL verkündet neuen Bahnstreik