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Testosteron-Regel: Läuferin Caster Semenya verliert vor Gericht

Caster Semenya in Doha
Caster Semenya in Doha Copyright  REUTERS/Ibraheem Al Omari/File Photo
Copyright REUTERS/Ibraheem Al Omari/File Photo
Von Christoph Wiesel
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Rückschlag für Caster Semenya: Die Weltmeisterin über 800 Meter wird aller Voraussicht nach nicht bei der kommenden Leichtathletik-WM starten dürfen. Grund ist eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts zur sogenannten Testosteron-Regel.

Rückschlag für Caster Semenya: Die Weltmeisterin über 800 Meter wird aller Voraussicht nach nicht bei der kommenden Leichtathletik-WM starten dürfen. Grund ist eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts zur sogenannten Testosteron-Regel.

Semenya überschreitet bestimmte Testosteron-Grenzwerte, die der Leichtathletik-Weltverband festlegt. Weil die Läuferin diese Grenzwerte aber diskriminierend findet, hatte sie beim Schweizer Bundesgericht geklagt. Vor zwei Monaten erreichte Semenya, dass die Grenzwerte für sie vorübergehend nicht angewendet werden. Doch nun hat das Gericht genau diese provisorische Aufhebung wieder gekippt.

Damit könnte die Südafrikanerin nur bei der WM Ende September antreten, wenn sie Medikamente nähme, um ihren Hormonspiegel zu senken. Das hat die Läuferin jedoch ausgeschlossen.

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