Im Streit um die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen könnten bayerische Politiker ins Gefängnis wandern.
Der Streit um Fahrverbote geht in eine neue Runde. Am Dienstag verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg darüber, ob gegen Politiker, die Luftreinhaltemaßnahmen nicht durchsetzen, eine Zwangshaft verhängt werden kann.
Hintergrund ist ein langjähriger Konflikt in Bayern. Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war die bayerische Staatsregierung vom Verwaltungsgericht München 2012 dazu verpflichtet worden, stärker gegen die Luftverschmutzung in der Landeshauptstadt vorzugehen.
Zwangsgelder wirkungslos
Konkret hieß es in dem Urteil, dass der Luftreinhalteplan für München so zu ändern ist, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte "schnellstmöglich" eingehalten werden. Dabei geht es vor allem auch um die Einführung von Fahrverboten.
Geschehen ist allerdings nichts. Deshalb verdonnerte das Gericht die Staatsregierung bereits zu Zwangsgeldern. Die weigerte sich allerdings noch immer - vermutlich weil die Beträge letztlich vom Freistaat an den Freistaat entrichtet wurden. Das sei nur die Überweisung von einer Buchungsstelle des Staatshaushaltes zu einer anderen Buchungsstelle, so der Verwaltungsgerichtshof.
Deshalb beantragte die Deutsche Umwelthilfe die Anordnung einer Zwangshaft für bayerische Spitzenpolitiker wie beispielsweise Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Ob das mit Blick auf das Europarecht grundsätzlich möglich oder sogar vorgeschrieben ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof prüfen.
"Klarer Anhaltspunkt für deutsche Gerichte"
Im deutschen Recht ist die Verhängung einer Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorgesehen. Aus diesem Grund forderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im November eine Klärung durch den EuGH ein.
Das Urteil könnte wegweisend für andere derartige Fälle sein. Ugo Taddei, Rechtsanwalt bei der Nichtregierungsorganisation ClientEarth, sagt, die Verhandlung des EuGH sei wichtig, weil sie "den deutschen Gerichten einen klaren Anhaltspunkt geben würde, wie in solchen Situationen zu verfahren ist".
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird voraussichtlich erst in einigen Wochen fallen.