Marokko: Rapper Gnawi wegen Beamten-Beleidigung hinter Gittern

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Von su mit Reuters
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Der marokkanische Rapper Mohamed Mounir - genannt Gnawi - wird für sein jüngstes Lied "Long Live the People" strafrechtlich verfolgt und sitzt im Gefängnis. Amnesty International (AI) fordert, dass er sofort freigelasssen wird

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“Ich bin ein Bürger Marokkos und ihr habt meine Wunden aufgerissen” – der marokkanische Rapper Mohamed Mounir - genannt Gnawi - wird für sein jüngstes Lied "Long Live the People" strafrechtlich verfolgt und sitzt im Gefängnis. Amnesty International (AI) fordert, dass er sofort freigelasssen wird.

Heba Morayef, AI-Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika zu dem Urteil ein Jahr Haft wegen Beamten-Beleidigung:

„Dies ist ein schändliches Urteil. Es gibt keinen Grund, ihn für ein Jahr inhaftieren zu lassen, nur weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. Die marokkanischen Behörden müssen seine Verurteilung aufheben und seine sofortige und bedingungslose Freilassung anordnen.“

„Friedliche Kritik an der Polizei oder den Behörden zu üben, ist kein Verbrechen. Das Völkerrecht schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung - auch wenn die Meinungen schockierend oder beleidigend sind."

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Gnawi war verhaftet worden, nachdem er und zwei Freunde ein Video veröffentlicht hatten, in dem die Probleme ihres Landes mit Korruption, Migration und Drogen anspricht und die Frustration über  Regierung und König zum Ausdruck gebracht wurden. Schließlich fragt Gnawi in dem Lied, was mit dem Reichtum des Landes passiert ist und kommt zu dem Schluss, dass 2020 alle Armutsprobleme gelöst sein würden, weil jeder das Land verlassen haben werde.

Yahya Semlal alias LZ3ER, Mitautor von "Es lebe das Volk":

"Wenn ich nicht das Recht habe, den Mund aufzumachen, dann sollte man mir von Anfang an sagen, dass ich zuschauen und die Klappe halten soill, wie es jeder macht. Mach ich aber nicht, deshalb reagieren die Leute auf meine Musik. Ich weiß, dass die Konsequenzen nicht einfach sein werden, aber es ist kein Problem für uns, wir haben nichts zu verlieren - wir sind vor allem Verlierer und haben nichts zu verlieren.“

Das Recht auf Meinungsfreiheit sei durch die Menschenrechte international und auch durch das marokkanische Recht geschützt, so Rechtsprofessor und Politikwissenschaftler Mustapha Sehimi (Casablanca). Gnawi habe im Zusammenhang mit Polizei und König möglicherweise eine beleidigende Sprache verwendet und da gebe es in Marokko Grenzen.

Mustapha Sehimi:

"Es gibt Redefreiheit, das ist der Artikel 25 der marokkanischen Verfassung. Artikel 25 widmet sich allen Ausdrucksformen - schriftlicher Ausdruck, mündlich, künstlerisch - aber es gibt Grenzen. Wo sind diese Grenzen? Wenn Verfassungsorgane angriffen werden, Institutionen, die sich juristisch verteidigen können."

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Das Königreich Marokko gilt in der arabischen Welt als relativ stabil. Es hat als Reaktion auf den arabischen Frühling Verfassungsreformen verabschiedet, die darauf abzielen, Korruption und Machtmissbrauch zu verringern und die Meinungsfreiheit zu erweitern. Aber das Land hat bis heute mit Armut, Korruption und Arbeitslosigkeit zu kämpfen.

su mit Reuters

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