Allein 2018 starben in Deutschland 901 Menschen, während sie auf auf ein Spenderorgan warteten. Um dem Mangel entgegenzuwirken, wird jetzt über eine neue Regel abgestimmt.
Der deutsche Bundestag hat die doppelte Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Organspende abgelehnt. 292 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag, 379 dagegen. Drei ParlamentarierInnen enthielten sich.
Mit einer zweiten Abstimmung wurde die "Zustimmungslösung" angenommen. Diese sieht vor, dass alle BürgerInnen mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen gefragt werden, ob sie OrganspenderInnen sein möchten. 382 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag, der von der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und anderen eingebracht worden war. 261 votierten dagegen. Es gab 28 Enthaltungen.
„Dass wir so einen großen Konsens im deutschen Bundestag, auch einen gesellschaftlichen Konsens pro Organspende haben, das ist nicht selbstverständlich“, so Spahn nach der Abstimmung.
Die "doppelte Widerspruchslösung" sah vor, dass alle BürgerInnen SpenderInnen werden. Man sollte dem aber jederzeit widersprechen können. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt - zum Beispiel durch das Tragen eines Organspendeausweises.
Allein 2018 starben in Deutschland 901 Menschen, während sie auf auf ein Spenderorgan warteten. Der Mangel ist riesig. Deshalb müsste man "mutiger sein und einen Kulturwandel einleiten", so Gesundheitsminister Spahn, der schon lange für seine Widerspruchslösung plädiert hatte.
Mehrheitlich verabschiedet wurde die Einrichtung eines Spenderverzeichnisses. In dieses sollen die Menschen selbst eintragen, ob sie sich als Organspender zur Verfügung stellen - mit der Möglichkeit, ihre Entscheidung ohne Weiteres zu ändern.
Widerspruchslösung in vielen EU-Ländern
In vielen anderen europäischen Ländern gelten schon lange Widerspruchslösungen, zum Beispiel in Österreich. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich entschlossen dagegen ausgesprochen.
"Ich bin aus tiefer Überzeugung für eine Lösung, die das Prinzip der Freiwilligkeit akzeptiert", sagte sie im Vorfeld der Abstimmung. Ihr falle die Vorstellung schwer, "jemand von Staats wegen zur Organspende zu verpflichten, der sich von dieser Pflicht erst wieder freimachen muss."