Legale Abtreibung unter drei Bedingungen
Nach wochenlangen Diskussionen hat sich das kolumbianische Verfassungsgericht in Bogotá am Montag enthalten und entschied damit, keine Änderungen der derzeitigen Rechtslage von Abtreibungen vorzunehmen.
Abtreibungsbefürworterinnen und -befürworter hatten ursprünglich darauf gehofft, dass Abtreibungen zu liberalisiert und entkriminalisiert werden. Nun bleiben die bisherigen drei Bedingungen für eine legale Abtreibung bestehen.
Seit 2006 gilt in Kolumbien, dass eine Abtreibung nur vorgenommen werden darf, wenn die betroffene Frau vergewaltigt wurde oder Inzest vorlag, der Embryo von tödlichen Missbildungen betroffen ist oder die Schwangerschaft eine körperliche oder seelische Gefahr für die Mutter darstellt.
Trotz erfüllter Bedingungen zur illegalen Abtreibung
Doch viele Frauen berichten von Schwierigkeiten, auch wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist. Dazu gehören Verzögerungen bei der Genehmigung des Schwangerschaftsabbruchs durch entsprechende Gesundheitszentren oder auch Ärztinnen und Ärzte, die sich weigern Abtreibungen durchzuführen.
Immer wieder entscheiden sich Frauen in Kolumbien daher dazu eine illegale Abtreibung vorzunehmen, obwohl diese mit bis zu viereinhalb Jahren Haft bestraft werden kann. Nicht selten enden sie aber auch tödlich: Das Gesundheitsministerium schätzte, dass 2014 etwa 70 Frauen bei einer illegalen Abtreibung starben.
Präsident befürwortet Aufrechterhaltung des Status Quo
In Kolumbien ist die Mehrheit katholisch - die christliche Kirche hat allgemein einen hohen Einfluss. Auch der konservative Präsident Ivan Duque war mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. "Ich bin ein lebensbejahender Mensch, der glaubt, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt", sagte er.
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