Lenin-Statue darf vor Sparkasse in Gelsenkirchen

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Lenin Copyright AP (1918)
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Von Anna Maria Priese
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Verwaltungsgericht wies die Argumentation der Behörden, die Statue würde das Erscheinungsbild des Sparkassen-Baudenkmals beeinträchtigen zurück.

Verwaltungsgericht weist Argumentation der Stadt zurück

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Eine Lenin-Statue darf in Gelsenkirchen vor der Parteizentrale der MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) ihren Platz einnehmen. Von den Behörden war zuvor ein Baustopp verhängt worden, da sich die Statue mit dem als Baudenkmal eingestuften Sparkassengebäude das gleiche Grundstück teilt. Dies beeinträchtigt nach Ansicht der Stadt das Erscheinungsbild des Gebäudes. Mit ihren 2,15 Metern sei die Statue dazu aber nicht groß genug, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Zudem bestünde mit zehn Metern genügend Abstand zu dem Gebäude.

MLPD wertet Statuen-Aufstellung als Sieg

Vor ihrem neuen Standort befand sich die Statue in Tschechien. Am 15. März soll sie nun in Gelsenkirchen enthüllt werden. Die Partei MLPD ersteigerte die Statue im Internet und wertet deren Aufstellung auf ihrer Webseite als „einen vollen Sieg über den antikommunistischen Unterdrückungsversuch“.

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