Österreich: Einkaufen nur mit Maske, Hotels müssen schließen

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Österreichs Regierung hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus weitere Maßnahmen verkündet.

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Die österreichische Regierung hat weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. Die Bevölkerung wird verpflichtet, beim Einkaufen Schutzmasken zu tragen. Wegen der hohen Nachfrage auf dem Weltmarkt stehen diese aber noch nicht überall zur Verfügung.

„Ich würde Ihnen jetzt gern sagen: Ab Mittwoch gibt es in jedem Supermarkt in Österreich beim Eingang für jeden, der 'reingeht, eine Maske. So klar lässt sich das nicht formulieren. Die ersten Supermärkte werden es am Mittwoch schaffen und einige werden vielleicht ein, zwei Tage länger dauern“, so Sebastian Kurz, österreichischer Bundeskanzler. „Eine Maske kostet nicht viel, das wird also nicht das Thema sein. Wichtig ist, dass die Menschen geschützt sind und dass diese Masken dann natürlich dann... Der Supermarkt ist der Anfang, aber natürlich auch breitflächiger verwendet werden können, verwendet werden sollen“, sagte der Kanzler.

Ausnahmeregelung für ungarische Pendler im Burgenland

Um während der Osterfeiertage das Reisen zu unterbinden, wurde dem Gastgewerbe ein Riegel vorgeschoben. Rudolf Anschober, der österreichische Gesundheitsminister, erläuterte: „Wir wollen die touristische Nutzung von Hotels für diese Phase jetzt einstellen per Erlass. Und wir wollen die Schutzkonzepte der Spitäler ausbauen.“

„Lassen wir die Hotels, ihre Auftragnehmer und Mitarbeitern jetzt nicht im Stich. Die Betriebe und ihre Mitarbeiter brauchen Klarheit und Rückendeckung für die nächsten Monate. Faktisch sind Österreichs Hotels und Restaurants seit Wochen behördlich gesperrt", wird Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, in einer Mitteilung der ÖHV wiedergegeben.

Um ungarischen Berufspendlern, die im Burgenland angestellt sind, den Weg zur Arbeit zu ermöglichen, wurde angesichts der Einreisebeschränkungen eine Ausnahmeregelung erreicht. Die ungarischen Pendler dürfen ins Land, wenn kein Covid-19-Verdacht besteht und wenn sie höchstens 50 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen.

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