BND-Massenüberwachung verfassungswidrig

BND Abhöranlage in Bad Aibling
BND Abhöranlage in Bad Aibling Copyright Matthias Schrader/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved.
Copyright Matthias Schrader/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved.
Von Christoph Debets mit dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND statt: Anlasslose Massenüberwachung des deutschen Auslandsgeheimdienstes verstößt gegen Grundgesetz

WERBUNG

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die anlasslose massenhafte Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss jetzt die Gesetzgebung geändert werden - denn es bestehe die Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.

Geklagt hatten auch Journalisten aus dem Ausland und REPORTER OHNE GRENZEN. Sie fordern, dass die Pressefreiheit besser geschützt werden müsse.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt.

Dies betreffe sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung an Partnergeheimdienste.

Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht erstmals klargestellt, dass sich der Schutz der Grundrechte gegenüber der deutschen Staatsgewalt nicht auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt.

Der Senat fordert, dass die Überwachung auf bestimmte Zwecke begrenzt und kontrollfähig strukturiert wird, sowie Vorkehrungen zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten getroffen werden.

Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verkündung.

Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen.

Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der Auslandsgeheimdienst versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese aber für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.

Geklagt hat die Organisation Reporter ohne Grenzen mit Journalisten aus mehreren Ländern. Sie sahen das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit verletzt und wollten erreichen, dass die Richter der weltweiten Überwachung engere Grenzen setzen.

Die deutsche Regierung hatte die Praxis im Januar in der Karlsruher Verhandlung verteidigt. Die Informationen, die der Auslandsgeheimdienst gewinne, seien unverzichtbar.

Das Urteil im Wortlaut: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

"Cryptoleaks": Wie BND und CIA Freund und Feind ausspionierten

Crypto-Skandal: Schweizer Firma ließ CIA (& BND) jahrelang mithören

Drei Deutsche wegen Spionage für China festgenommen