Geldstrafe wegen illegaler Vorteile für den Front National

Die französische Justiz hat den Front National von Marine Le Pen vom Vorwurf des Betrugs bei der Finanzierung des Wahlkampfs für die Parlamentswahl von 2012 freigesprochen. Für das Strafgericht in Paris gab es keine ausreichenden Beweise für überhöhte Preise für Wahlkampf-Ausrüstung, die zum Teil durch öffentliche Gelder erstattet wurde.
Die Richter verurteilten die Partei jedoch zu einer Geldstrafe von 18.750 Euro wegen "Verschleierung des Missbrauchs von Firmeneigentum", dem Höchstbetrag für ein solches Delikt zum Zeitpunkt der Ereignisse. Das ist viel weniger als die 500.000 Euro, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurden, die eine Verurteilung wegen der Mittäterschaft bei Betrug angestrebt hatte.
Die Richter befanden die rechtspopulistische Partei nur deshalb für schuldig, weil sie von der Kommunikationsfirma Riwal illegale Vorteile genossen hat: wie vor allem die Gewährung eines zinslosen Darlehens von mehreren Millionen Euro über drei Jahre an den Front National, der mittlerweile Rassemblement National heißt.