Freude über Reiseverkehr und Covid-Urlaub

Boote in Fazana (Kroatien)
Boote in Fazana (Kroatien) Copyright Darko Bandic/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved
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Von euronews
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Kroatien und Griechenland haben die Ferienzeit eingeläutet. Der Vater von Boris Johnson flog schon vorher und hat nun Ärger.

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Trotz zuletzt ansteigender Coronavirus-Ansteckungszahlen rollt die Reisewelle nach Kroatien. An der slowenisch-kroatischen Grenze herrschte teils dichter Verkehr. Bis zu 96 Neuansteckungen pro Tag vermeldeten die kroatischen Behörden im Laufe der vergangenen Woche.

Doch das Land ist wirtschaftlich auf die Urlaubsgäste angewiesen. Rund 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Kroatiens gehen auf den Fremdenverkehr zurück.

Griechenland: Urlaubsflieger seit Mittwoch

Griechenland verzeichnete 30 Millionen Feriengäste im vergangenen Jahr. Diese Zahl sei 2020 nicht als Maßstab zu nehmen, betonte Regierungssprecher Stelios Petsas. Seit Mittwoch hat der Flugverkehr in Richtung Griechenland wieder an Fahrt aufgenommen, allerdings dürfen nur Maschinen aus Staaten landen, in denen die Zahl der Neuansteckungen gering ist.

Der erste Flieger auf dem Flughafen Iraklion auf Kreta traf aus Hannover kommend ein. Die Gäste wurden mit traditioneller Musik begrüßt. Man werde die Zahl der Urlauber wöchentlich überwachen. Sollten die ersten Feriengäste zufrieden sein und sich sowohl sicher als auch wohl fühlen, seien sie die besten Botschafter für Urlaub in Griechenland, so der Leiter des Flughafens.

Vater von Boris Johnson: Reise vor den Lockerungen

Im Vereinigten Königreich bekommt Stanley Johnson Gegenwind zu spüren. Der Vater des Premierministers reiste noch vor dem Inkrafttreten der Lockerungsmaßnahmen nach Griechenland. Johnson sagte, er habe sich um eine Ferienunterkunft kümmern müssen, die er vermietet. Der ehemalige konservative Abgeordnete des Europäischen Parlaments betonte, er habe die Wohnung vor dem Beginn Urlaubszeit Coronavirus-sicher machen wollen. Den britischen Richtlinien zufolge war es gestattet, Auslandsreisen zu unternehmen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Nach der Rückkehr war eine 14-tägige Abschottungszeit vorgeschrieben.

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