Kein Niqab, keine Burka: Baden-Württemberg verbietet Gesichtsschleier an Schulen

Jari Hytönen via Unsplash
Jari Hytönen via Unsplash Copyright In den Schulen verhinderten Gesichtsschleier die offene Kommunikation zwischen Lehrern und Schüler, erklärt Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Copyright In den Schulen verhinderten Gesichtsschleier die offene Kommunikation zwischen Lehrern und Schüler, erklärt Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Von Alexandra Leistner
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"Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen müssen sich im wahrsten Sinne ins Gesicht schauen können", sagte die Kultusministerin Susanne Eisenmann zum geplanten Verschleierungsverbot an Schulen. "Deshalb lehne ich es entschieden ab, dass an unseren Schulen Niqabs und Burkas getragen werden."

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Masken ja, Schleier nein: In Schulen in Baden-Württemberg soll es in Zukunft verboten sein, das Gesicht durch einen Schleier zu bedecken. Entsprechende Medienberichte bestätigte eine Sprecherin des Kultusministeriums gegenüber Euronews.

"Es ist korrekt, dass wir aktuell dabei sind, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um eine Rechtsgrundlage im Schulgesetz zu haben, um letztlich ein Verschleierungsverbot durchsetzen zu können", so Christine Sattler auf Anfrage.

Zwar handle es sich nur um Einzelfälle - Mädchen, die mit eine vollständigen Gesichtsbedeckung in die Schule kommen sind eine Ausnahme - allerdings habe der Fall einer 16-jährigen Berufsschülerin in Hamburg gezeigt, dass es eine rechtliche Grundlage geben müsse.

In dem Fall hatte die Schulaufsicht die Mutter des Mädchens, das mit Vollverschleierung zum Unterricht erschien, unter Androhung einer Geldstrafe dazu aufgefordert, ihre Tochter ohne Niqab zur Schule zu schicken. Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) entschied, dass die gesetzliche Grundlage für das Verbot fehle. Eine anschließende Beschwerde der Schulbehörde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) blieb erfolglos.

Um diesen "Ernstfall" zu verhindern, will man nun in Baden-Württemberg vorgreifen und Interpretationsspielräume beseitigen, wie das Kultusministerium mitteilte.

„Mit der Änderung des Schulgesetzes handeln wir vorausschauend und klar, um rechtliche Interpretationsspielräume zu beseitigen. Wir dulden keine Gesichtsverhüllungen an unseren Schulen.“
Dr. Susanne Eisenmann (CDU)
Kultusministerin Baden-Württemberg

"Schulen sind Orte des Miteinanders und der Begegnung. Der Unterricht dort basiert auf einer offenen Kommunikation, die sich in Mimik ausdrückt. Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen müssen sich im wahrsten Sinne ins Gesicht schauen können", erklärte Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann die geplante Änderung des Schulgesetzes.

"Eine Vollverschleierung verhindert diese offene Kommunikation. Deshalb lehne ich es entschieden ab, dass an unseren Schulen Niqabs und Burkas getragen werden", so die CDU-Politikerin.

Der Änderung des Schulgesetzes hat der Ministerrat der Landesregierung in Stuttgart am Dienstag zugestimmt. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, gibt es allerdings noch gesetzliche Anhörung, Beratungen und schließlich die Lesung im Landtag.

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