"Sicherheitsrisiko" - Darf IS-Anhängerin Shamima (21) nach Hause?

Undatiertes Foto, herausgegeben von der Metropolitan Police of London. Es zeigt Shamima Begum. Metropolitan Police of London via AP
Undatiertes Foto, herausgegeben von der Metropolitan Police of London. Es zeigt Shamima Begum. Metropolitan Police of London via AP Copyright AP Photo
Von euronews
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Darf Shamima Begum, die sich dem IS in Syrien angeschlossen hatte, nach Großbritannien zurückkehren, um von der Regierung ihre Staatsbürgerschaft zurückzufordern? Ihre drei Kinder sind in Syrien gestorben.

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Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens sollte entscheiden, ob Shamima Begum ins Land kommen und ihre Staatsbürgerschaft zurückfordern darf. Sie hatte Großbritannien verlassen, um sich der extremistischen Gruppe Islamischer Staat anzuschließen. Ihre drei Kinder sind in Syrien gestorben.

Die Regierung hatte entschieden, ihr die britische Staasbürgerschaft zu entziehen. Shamima Begum will diese Entscheidung vor Gericht anfechten. An diesem Montag bezeichnete der Anwalt der Regierung Sir James Eadie es als ein "Sicherheitsrisiko", die junge Frau ins Land zurückzulassen.

Die Regierung geht davon aus, dass Shamima Begum, die sich im Lager Al-Hol im Norden von Syrien aufhält, wo auch ihr drittes Kind gestorben ist, nicht staatenlos ist. Da die 21-Jährige eine Mutter mit der Staatsangehörigkeit von Bangladesch hat, sei Shamima auch Bürgerin von Bangladesch.

AP Photo
Screenshot von ÜberwachungskamerasAP Photo

Begum hatte ihr Elternhaus in Ost-London im Jahr 2015 im Alter von 15 Jahren verlassen, um sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat anzuschließen. 

Shamima Begum ist von Geburt an britische Staatsbürgerin, doch im Februar 2019 wurde ihr die Staatsbürgerschaft entzogen. Die Behörden argumentierten, ihre Rückkehr in das Vereinigte Königreich stelle ein Risiko für die nationale Sicherheit dar. Weiter hieß es, ihr stehe es frei, die Staatsangehörigkeit von Bangladesch zu beantragen. Ihre Eltern verfügten beide über Pässe des südostasiatischen Landes.

Der niederländische Ehemann der jungen Frau, Yago Riedijk, hatte 2019 erklärt, dass er mit Frau und Sohn in die Niederlande zurückkehren wolle. Er sagte weiter, dass sie beide naiv und in der Falle der Gehirnwäsche der extremistischen Gruppe geraten seien. Doch aus der Rückkehr in die Niederlande wurde nichts.

Die junge Frau hat darum gebeten, in das Vereinigte Königreich zurückkehren zu können, um gegen diese Entscheidung Berufung einlegen zu können. Britische Gerichte haben sich bisher zu ihren Gunsten entschieden. Eine spezielle Einwanderungsberufungskommission und das Berufungsgericht entschieden auch, sie könnte keine "wirksame" Berufung gegen den Staat einlegen, während sie im Ausland inhaftiert ist. Die Entscheidung ob sie zurückkehren darf, um Berufung einzulegen, liegt nun beim Obersten Gerichtshof.

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