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Urteil in Koblenz zu Folter in Syrien: 4,5 Jahre für Geheimdienstagent

Einer der Angeklagten, Eyad A. (43), sitzt auf der Richterbank des OLG Koblenz, 23.04.2020
Einer der Angeklagten, Eyad A. (43), sitzt auf der Richterbank des OLG Koblenz, 23.04.2020 Copyright  Thomas Frey/dpa via AP
Copyright Thomas Frey/dpa via AP
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilt einen Geheimdienstmitarbeiter von Baschar al-Assad zu 4,5 Jahren Haft.

In Koblenz ist ein ehemaliger Agent des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 44-jährige Syrer Eyad al-Gharib soll im Herbst 2011 in mindestens 30 Fällen an der Verhaftung von Demonstrierenden in Duma beteiligt gewesen sein. Seine Mitarbeit beim Geheimdienst hatte der Vater von sechs Kindern bei seinem Asylverfahren angeben.

Das Urteil gilt als historisch, weil weltweit zum ersten Mal zwei Mitarbeiter von Assads Geheimdienst wegen Folter nach dem Prinzip internationaler Rechtsprechung vor Gericht standen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dabei die systematische Folter des Assad-Regimes anhand von Beweismaterialien mit Hinweisen auf fast 7.000 Leichen dokumentiert.

Der Prozess gegen den zweiten Angeklagten Anwar R., der im April 2020 begonnen hatte, geht weiter.

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