"Brexit": EU-Bürger müssen Bleiberecht beantragen

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Von su mit dpa
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Noch bis Ende Juni können sich Bürger aus der EU und weiteren europäischen Ländern um ein Bleiberecht in Großbritannien bewerben. Voraussetzung ist, dass sie bereits vor dem endgültigen Vollzug des "Brexits" am 1. Januar 2021 eingereist waren.

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Für EU-Bürger, die in Großbritannien leben, wird es ernst: Noch bis Ende Juni können sich Bürger aus der EU und weiteren europäischen Ländern um ein britisches Bleiberecht bewerben. Voraussetzung ist, dass sie bereits vor dem endgültigen Vollzug des "Brexits" am 1. Januar 2021 eingereist waren.

Wer das auf die leichte Schulter nimmt, riskiert, sein Recht auf Leben, Arbeit und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in Großbritannien zu verlieren.

Für sogenannte späte Bewerbungen hat die britische Regierung eine Frist von 28 Tagen gesetzt. Man sei jetzt doppelt bemüht, Menschen zu erreichen, die die Regeländerung nicht kennen – etwa gefährdete Gruppen wie ältere Menschen oder Heimkinder.

Laut Innenministerium in London haben mehr als 5,5 Millionen EU-Bürger einen sogenannten Settled Status beantragt, 4,9 Millionen wurden positiv beschieden. Mehrere Hunderttausend Menschen warten noch auf das Ergebnis, sie können bis dahin weiter auf ihr Bleiberecht aus der EU-Mitgliedschaft pochen. Die Beamten kämpfen derzeit mit einem Bearbeitungs-Rückstand von rund 400.000 Anträgen.

Wer nach Ablauf der Frist seinen Bescheid noch nicht hat, soll einen Antragsnachweis bekommen– um seine Rechte auf Aufenthalt, Arbeit, Miet-Wohnraum und Zugang zur Gesundheitsversorgung in den kommenden Monaten zu wahren.

Bei "berechtigten Gründen" sollen auch nach dem 30. Juni Anträge möglich sein – etwa bei schwerer Erkrankung, hieß es im Innenministerium.

ADE FREIZÜGIGKEIT

Die Organisation the3million, die sich für die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien einsetzt, begrüßte die Entscheidung, verspätete Anträge anzunehmen. Die Krux sei aber, dass die Menschen bereits mit Ablauf der Frist automatisch ihre Rechte verlören, kritisierte Maike Bohn von the3million. Das Innenministerium versicherte, es würden keine laufenden Zahlungen zur Sozialhilfe an EU-Bürger eingestellt, neue Anträge seien jedoch ebenfalls nicht möglich.

Bürger aus den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz durften sich noch bis zum Jahreswechsel in Großbritannien ohne Einschränkungen niederlassen. Dieses Recht auf Freizügigkeit endete mit dem endgültigen Austritt des Landes aus dem EU-Binnenmarkt am 31. Dezember 2020.

su mit dpa

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