In Würde sterben: Österreich macht den Weg frei für Beihilfe zum Suizid

Das österreichische Parlament
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Von Euronews mit dpa
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In Österreich bekommen schwer kranke Menschen von 2022 an Zugang zu tödlichen Medikamenten. Das Parlament in Wien beschloss mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid.

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In Österreich haben schwer kranke Menschen von 2022 an Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Das Parlament in Wien beschloss mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Demnach stünde die Möglichkeit einer Sterbeverfügung allerdings nur unheilbar Kranken offen sowie Menschen, die dauerhaft schwer krank sind.

Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des Suizids mit Beihilfe aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstößt dies gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung. Aktive Sterbehilfe bleibt jedoch weiter verboten.

Breite Zustimmung im Parlament, FPÖ dagegen

Dem neuen "Sterbeverfügungsgesetz" zufolge müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.

Die regierenden Konservativen (ÖVP) und Grünen unterstützten das Gesetz im Nationalrat ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Nur die rechte FPÖ stimmte nicht zu. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies darauf, dass auch Maßnahmen ergriffen würden, um Alternativen zum Suizid zu bieten. Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.

Wenn Sie selbst unter Depressionen leidern, können Sie sich in Deutschland per Chat, Mail oder telefonisch kostenlos und anonym unter 0800/111 0 111 beraten lassen. Ein muslimisches Beratungstelefon gibt es rund um die Uhr unter 030 - 44 3509 821 (oder wenn nicht in Deutschland: 0049 - 30/44 35 09 821). In Österreich können Sie sich unter der Telefonnummer 142 beraten lassen oder im Internet. In der Schweiz hilft die Dargebotene Hand im Internet und unter der Telefonnummer 143.

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