Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Fall des inhaftierten deutschen Journalisten Yücel ein Urteil gegen Ankara gefällt.
Die Türkei soll dem deutschen Journalisten Deniz Yücel für dessen Inhaftierung von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklage eine Entschädigung von 13.300 Euro zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an diesem Dienstag entschieden.
Im Juli 2020 wurde Yücel in Abwesenheit zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Zuvor war er nach langen diplomatischen Verhandlungen zwischen Ankara und Berlin freigekommen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat geurteilt, dass die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt wurden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
"Welt"-Korrespondent Yücel, der in Hessen geboren wurde und sowohl den deutschen als auch den türkischen Pass hat, hatte für seine Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul in Einzelhaft gesessen.